Was ist Leistungsverwaltung?




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Leistungsverwaltung gewisse Handlungen der öffentlichen Verwaltung bezeichnet, die den Bürgern bestimmte Leistungen darbieten. Bei diesen Leistungen kann es sich etwa um Geldleistungen handeln, wie beispielsweise etwa Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld. Es muss jedoch beachtet werden, dass auch viele Leistungen dazu gehören, die meist nicht als Leistungen der Verwaltung wahrgenommen werden, wie beispielsweise etwa der Schulbetrieb, die Bibliothekenerrichtung und Museenerrichtung oder sogar der Bau und die Unterhaltung von Infrastruktur wie unter anderem Straßen oder öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. öffentlicher Wasserversorgung, Plätzen und öffentliche Bauten.

Zur Leistungsverwaltung gehören somit die Sozialverwaltung, die Förderungsverwaltung, bestimmte Serviceleistungen, die Infrastrukturverwaltung sowie Gesundheit, Bildung, Forschung und Kultur und weiters auch die kommunale Leistungsverwaltung und die personale Selbstverwaltung. Es muss beachtet werden, dass die Sozialverwaltung, also die einzelne soziale Subventionen, die hoheitlich zu verwalten sind, am ehesten mit der Ordnungsverwaltung verwandt sind, wie beispielsweise etwa die Familienbeihilfe, die Schülerbeihilfe, die Studienförderung und die Wohnbeihilfe. Das soeben Gesagte gilt grundsätzlich auch für die Bereiche des Sozialversicherungswesens, wie beispielsweise etwa Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung, weil sie nämlich bestimmte Aspekte der hoheitlichen Beitragseinhebung mit Aspekten der hoheitlichen Zuerkennung von Leistungen vereinen. Es muss jedoch beachtet werden, dass diese Leistungen nicht nur in der Erstattung von Kosten bestehen, sondern teilweise auch in faktischen Leistungen, wie etwa in der Behandlung und Betreuung in anstaltseigenen Ambulatorien, Krankenanstalten und Heimen.

In diesem Zusammenhang ist die Förderungsverwaltung zu berücksichtigen. Denn hierbei muss beachtet werden, dass die überwiegende Zahl von Subventionen nicht in hoheitlichen Formen, sondern in Formen privatrechtlicher Verträge verwaltet wird. Daher stehen im Rahmen der Wirtschaftsförderung bzw. der Wohnbauförderung sowie der Landwirtschaftsförderung und der Umweltförderung etwa Darlehen und Kreditzuschüsse im Vordergrund, wie beispielsweise etwa Garantieverträge zur Ausfuhrförderung. Außerdem können die Geldförderungen durch Banken als Subventionsmittler verwaltet werden. Zudem ist im Bereich der Ausfuhrförderung und der Umweltförderung die Beiziehung bestimmter Banken, wie beispielsweise etwa die Österreichische Kontrollbank, gesetzlich vorgegeben.

Serviceleistungen etwa in der Form von Beratung haben in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen. Es bestehen nämlich neben der traditionellen allgemeinen Auskunftstätigkeit der Verwaltungsstellen und neben den Tätigkeiten der Einrichtungen für Information sowie Bürgerservice bei den Zentralstellen ebenso eine Vielzahl von Stellen, die spezialisierte Beratungsaufgaben und Unterstützungsaufgaben wahrzunehmen haben, wie beispielsweise etwa Umweltanwaltschaften, Patientenanwaltschaften sowie Jugendanwaltschaften und Behindertenanwaltschaften, weiters auch Konsumentenservice sowie Frauenservice und sonstige Beratungszentren aller Art.

Auch die Infrastrukturverwaltung gehört zur Leistungsverwaltung. Zur Infrastrukturverwaltung zählt auf jeden Fall die Herstellung einer Infrastruktur, die in einem modernen Staatswesen unabdingbar ist. Damit ist unter anderem der Bau sowie die Erhaltung von öffentlichen Straßen, der Bau von Schienenwesen, die Erhaltung von Wasserstraßen, aber auch die Errichtung einer Grundausstattung an öffentlichen Flugplätzen sowie die öffentlichen Hafenanlagen, die Errichtung und die Erhaltung von Hochwasserschutzbauten sowie Lawinenschutzbauten gemeint. Gebietskörperschaften oder ihre Tochterunternehmen errichten und betreiben auch Eisenbahnen sowie Straßenbahnen und U-Bahnen, um eine gewisse Mobilität der Bevölkerung sicherzustellen. Auch die Energieversorgung muss berücksichtigt werden. Im Bereich der Energieversorgung dominieren nämlich auf Bundesebene sowie auf Landesebene und auch auf Ebene der Städte bestimmte Unternehmen, die gänzlich oder Großteils im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.

Außerdem obliegt die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunksendungen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt; im Bereich des Hörfunks in Konkurrenz mit privaten Unternehmen. Dagegen bildet die Bereitstellung von Kabel-Rundfunk wiederum keine Verwaltungsaufgabe. Die Telekommunikation bildet ebenso ein wichtiger Themenkreis. Es ist erwähnenswert, dass die Telekom Control GmbH als beliehenem Regulierungsunternehmen errichtet wurde, da der Bund indirekt Anteile an der Telekom Austria AG hält.

In diesem Zusammenhang sind auch Gesundheit, Bildung, Forschung und Kultur zu beachten. Diese bilden nämlich das Grundangebot an Leistungen in Form von Krankenanstalten. Es muss beachtet werden, dass der Umfang der Leistung von der staatlichen Finanzierung und dass die Art der Leistung von der Qualität der administrativen Leitung und von der Qualität der ärztlichen Leitung der betreffenden Anstalt abhängig sind. Dies gilt ebenso für die von Gebietskörperschaften betriebenen Heime, wie etwa Schülerheime, Pflegeheime sowie Behindertenheime und Seniorenheime. Eine Verwaltungsaufgabe bildet auch der Studienbetrieb der Universitäten. Der Betrieb von öffentlichen Schulen bildet in ihren unterschiedlichen Organisationsformen und Aufgabenstellungen auch einen Bereich staatlicher Leistungsverwaltung. Ein wichtiger Punkt bilden jedoch auch die Forschung sowie die außeruniversitäre Forschung. Der Grund dafür besteht nämlich darin, dass Forschungsleistungen von Bundesanstalten und Landesanstalten bzw. von Bundesinstituten und Landesinstituten auf vielen Gebieten, wie etwa Tierzucht sowie Umweltforschung oder Gesundheitsforschung, der Öffentlichkeit in Publikationen zugänglich gemacht werden und auch in die staatliche Beratung einfließen. In Bezug auf Kultur ist auf die von Gebietskörperschaften betriebenen Theater, Bibliotheken sowie Archive und Museen hinzuweisen.

In diesem Zusammenhang muss auch die kommunale Leistungsverwaltung bzw. die Kommunalpolitik berücksichtigt werden. Die Kommunalpolitik hat nämlich eine große Bedeutung für die Wahrung der Lebensqualität der Bevölkerung. Außerdem sind die Gemeinden verpflichtet, eine ausreichende öffentliche Feuerwehr und ein ausreichendes öffentliches Rettungsdienst zu betreiben. Es muss ebenso sichergestellt werden, dass es im Gemeindegebiet einen Gemeindearzt oder mehrere Gemeindeärzte sowie auch einen ausreichenden Hebammenbeistand gibt. Zudem sind die Gemeinden zur Errichtung einer Problemstoffsammlung und zur Sicherstellung der Hausmüllabführ sowie Sperrmüllabfuhr verpflichtet.

Weiters haben sie auch für den Bestand und für die Erhaltung eines öffentlichen Straßennetzes, für die Straßenbezeichnung, die Liegenschaftsnumerierung, die Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen sowie für die Straßenbeleuchtung und für den Bestand einer Wasserversorgung sowie einer Abwasserabführung, das heißt für Kanalanlagen bzw. für Kläranlagen, zu sorgen. Sie müssen ebenso für den Bestand und für den Betrieb der erforderlichen Bestattungsanlagen und für die Bekämpfung von Ratten sorgen. Unter anderem betreiben größere Städte üblicherweise auch Schulen, Krankenanstalten, Seniorenheime und Pflegeheime, Parkanlagen und Spielplätze, öffentliche Verkehrsbetriebe, Sportanlagen und Freizeitanlagen, Energieversorgungsunternehmen, Bäder, Jugendzentren sowie Märkte. Sie errichten weiters auch Gemeindewohnungen und organisieren Schülertransporte sowie betreiben Beratungsdienste und sonstige Unternehmungen.

Bei der personalen Selbstverwaltung geht es wiederum um Leistungen, die Kammern und andere personale Selbstverwaltungskörperschaften für ihre Mitglieder erbringen. Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass der Begriff Leistungsverwaltung dazu benutzt wird, allgemein den leistenden Aspekt von Verwaltungshandeln zu bezeichnen. Der Gegenbegriff zur Leistungsverwaltung ist die Eingriffsverwaltung. Unter Eingriffsverwaltung sind Handlungen der öffentlichen Verwaltung zu verstehen, die dem Bürger ein Tun bzw. ein Dulden oder ein Unterlassen aufgeben und damit in sein Recht nach seinem Belieben zu handeln, eingreifen. Ein Beispiel für Eingriffsverwaltung läge etwa vor, wenn ein Grundstückseigentümer verpflichtet wird, einen am Straßenrand auf seinem Grundstück stehenden Baum zu fällen, weil dieser nicht mehr standsicher ist und die Gefahr besteht, dass er in den öffentlichen Straßenraum stürzen könnte.

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