Bei der Verwaltung geht es in der Regel um eine Organisation mit dem Auftrag des Verwaltens. Unter öffentlicher Verwaltung wird im engeren Sinn jedes administrative Verwaltungshandeln verstanden, welches dem Vollzug von Vorschriften dient. Es ist für Sie sicherlich interessant zu wissen, dass die öffentliche Verwaltung ein Teil der ausführenden Gewalt, also der Exekutive, ist. Außerdem fällt jede Tätigkeit des Staates oder jede Tätigkeiten anderer Träger öffentlicher Gewalt, die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist, in den Bereich der Exekutive. Außerdem ist die Verwaltung im Rechtsstaat in ihrer Tätigkeit an das Gesetz gebunden. Die Verwaltung wird somit als staatliche Vollziehung außerhalb der Gerichtsbarkeit definiert. Daher ist Verwaltung die Vollziehung von Verwaltungsgesetzen, die vom Gesetzgeber beschlossen wurden und von der Verwaltung vollzogen werden.
Dieses Thema beschäftigt sich mit den Arten verwaltungsrechtlichen Handelns sowie mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag, mit dem Verwaltungsstrafverfahren und mit dem Verwaltungsverfahren. Sie können hier ebenso einiges über die Infrastruktur, öffentliche Abgaben sowie öffentliche Ausschreibungen und öffentliche Sachen lesen. Ein Abschnitt geht sodann auf die einstweilige Verfügung und auf die zuständigen Behörden im Verfahren ein.
Verwaltung