Was ist ein Bescheid?




Ein Bescheid ist eine hoheitliche Erledigung einer Verwaltungsangelegenheit mit der Rechte bzw. Pflichten begründet, aufgehoben, abgeändert oder festgestellt werden. Es ist zwischen Leistungsbescheiden, Feststellungsbescheiden und Rechtsgestaltungsbescheiden zu unterscheiden. Leistungsbescheide sind Bescheide, die eine Person zur Erbringung einer bestimmten Leistung (z.B. Überlassung eines Kraftfahrzeuges an das Bundesheer nach dem Militärleistungsgesetz) oder zur Herstellung eines bestimmten Zustandes (z.B. Beseitigung eines Baugebrechens) verpflichten.

Rechtsgestaltungsbescheide können ein Rechtsverhältnis begründen, ändern oder aufheben (z.B. Verleihung einer Staatsbürgerschaft, Erteilung einer Baubewilligung oder Entziehung einer gewerberechtlichen Konzession). Feststellungsbescheide stellen das Bestehen oder Nichtbestehen bzw. der Umfang und Inhalt von Rechten und Rechtsverhältnissen fest. Es gibt mündliche und schriftliche Bescheide. Mündliche Bescheide gelten als ihrer Verkündung als erlassen; schriftliche Bescheide wiederum erst mit Zustellung. Jedoch sind alle bei der Verkündung nicht anwesenden Parteien die schriftliche Ausfertigung eines mündlich verkündeten Bescheids zuzustellen.

Außerdem werden Tatsachen der mündlichen Verkündung und der Inhalt des mündlich erlassenen Bescheids von der Behörde in ihren Akten schriftlich festgehalten. Anwesende Parteien können jedoch innerhalb von drei Tagen nach mündlicher Verkündung des Bescheids eine schriftliche Ausfertigung verlangen. Unter Bescheid versteht man somit ein Verwaltungsakt mit dem die Behörde ein Verfahren in einer bestimmten Rechtssache abschließt. Ein Bescheid richtet sich immer an alle Parteien eines bestimmten Verfahrens. Der Bescheid muss ausdrücklich als Bescheid bezeichnet sein, sowie die Bezeichnung der Behörde, den Spruch, die Begründung, die Rechtmittelbelehrung und der Hinweis auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts sowie Unterschrift und Datum enthalten. Der Spruch ist der wichtigste Teil des Bescheids, weil der Bescheid erst durch den Spruch rechtskräftig ist.

Der Spruch hat die in Verhandlung stehende Angelegenheit und alle Parteianträge, die die Hauptfrage betreffen zu erledigen. Der Spruch muss die Entscheidung über den Verfahrensgegenstand enthalten und über alle Parteienanträge, die die Hauptfrage betreffen entscheiden. Auch die angewendeten Gesetzesstellen und die allfälligen Kosten sowie die Bestimmung einer Leistungsfrist zur Erfüllung des Gebotenen sollen in einem Bescheid ersichtlich sein. Zur Begründung ist zu sagen, dass es verpflichtet ist, Entscheidungen zu begründen. Die Begründung hat das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens darzulegen; sie muss also den als erwiesen angenommenen maßgeblichen Sachverhalt darlegen.

Weiters muss die Begründung darlegen, welche rechtlichen Erwägungen für den Spruch maßgeblich waren zur Beurteilung der Rechtsfrage. Die Rechtsmittelbelehrung gibt an, ob gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig ist und innerhalb welcher Frist sowie bei welcher Behörde dies einzubringen ist. In der Rechtsmittelbelehrung ist auch ersichtlich in welcher Form ein Rechtsmittel eingebracht werden kann (z.B. schriftlich, per Fax, Email). Die Behörde hat auch in bestimmtem Umfang die Möglichkeit, Fehler von Bescheiden zu korrigieren. Mit einem Berichtigungsbescheid kann die Behörde somit jederzeit Schreibfehler und Rechenfehlern sowie offenbar aufgrund eines Versehens eingetretene Unrichtigkeiten in einem Bescheid berichtigen. Die Berichtigung ist jedoch in Form eines Bescheides durchzuführen. Durch die Berichtigung darf aber keine nachträgliche Änderung im Inhalt des Bescheides vorgenommen werden; hierbei muss beachtet werden, dass nur eine amtswegige Korrektur zu Gunsten der Partei möglich ist.

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