Infrastruktur der Verwaltung




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Infrastruktur zur Leistungsverwaltung gehört. Zur Leistungsverwaltung gehören neben der Infrastrukturverwaltung weiters auch die Sozialverwaltung, die Förderungsverwaltung, die Serviceleistungen, die Gesundheit, Bildung Forschung und Kultur sowie die kommunale Leistungsverwaltung und die personale Selbstverwaltung.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass es aufgrund der autonomen Zweckbestimmungen durch die Verwaltung selbst wichtig ist, Quellen zu finden, die Auskunft über den tatsächlichen Stand an Verwaltungsaktivitäten geben können. Dabei sollte man an Dokumentenanalyse denke. Denn Verwaltungsstellen veröffentlichen grundsätzlich Jahresberichte sowie materienspezifische Fachberichte, wie beispielsweise etwa Kulturberichte oder Umweltkontrollberichte. Hier muss auch das Österreichische Jahrbuch beachtet werden, welches jährlich vom Bundespressedient herausgegeben wird. Denn im Österreichischen Jahrbuch finden sich die Aktivitäten der einzelnen Ressorts der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung.

Außerdem findet sich die aufgabenbezogene Gliederung der Wirkungsbereiche der einzelnen Organisationseinheiten der Bundesministerien und der Ämter der Landesregierungen im Österreichischen Amtskalender, welcher vom Verlag Österreich jährlich herausgegeben wird. Weiters gibt es noch themenbezogene Dokumentationen, die von den obersten Verwaltungsorganen als Berichte an die gesetzgebenden Körperschaften erstellt werden, wie beispielsweise etwa Hochschulbericht oder Familienbericht. Solche Dokumentationen dienen in erster Linie zwar der Bestandaufnahme für Zwecke politischer Planung, aber aus ihnen lassen sich trotzdem auch Rückschlüsse auf das Wirken der öffentlichen Verwaltung im jeweiligen Bereich gewinnen.

Zur Infrastrukturverwaltung gehört auf jeden Fall die Herstellung einer Infrastruktur, die in einem modernen Staatswesen unabdingbar ist. Damit ist unter anderem der Bau und die Erhaltung von öffentlichen Straßen, der Bau von Schienenwesen, die Erhaltung von Wasserstraßen, die Errichtung einer Grundausstattung an öffentlichen Flugplätzen und öffentlichen Hafenanlagen sowie die Errichtung und die Erhaltung von Hochwasserschutzbauten und Lawinenschutzbauten gemeint. Es ist ebenso erwähnenswert, dass Gebietskörperschaften oder ihre Tochterunternehmen weiters auch Eisenbahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen errichten und betreiben, um damit eine gewisse Mobilität der nichtmotorisierten Bevölkerung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist ebenso die Energieversorgung zu beachten. Denn im Bereich der Energieversorgung dominieren auf Bundesebene sowie Landesebene und auf Ebene der Städte bestimmte Unternehmen, die gänzlich oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.

Es ist auch erwähnenswert, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunksendungen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt obliegt, und zwar im Bereich des Hörfunks in Konkurrenz mit privaten Unternehmen. Die Bereitstellung von Kabel-Rundfunk bildet dagegen wiederum keine Verwaltungsaufgabe. Auch die Telekommunikation bildet ein wichtiger Themenkreis. Es ist nämlich zur Organisationsprivatisierung des betreffenden Geschäftsbereichs der bislang staatlichen Postverwaltung und Fernmeldeverwaltung in die Telekom Austria AG gekommen. Außerdem steht die Telekom Austria AG im Telekombereich im Wettbewerb zu echten Privaten und zu gemischtwirtschaftlichen Unternehmen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Telekom Control GmbH als beliehenem Regulierungsunternehmen errichtet wurde, da der Bund indirekt Anteile an der Telekom Austria AG hält.

Unter Sozialverwaltung sind soziale Subventionen zu verstehen, die hoheitlich zu verwalten sind, wie beispielsweise etwa die Familienbeihilfe, die Studienförderung, die Schülerbeihilfe sowie die Wohnbeihilfe. Dazu kommen ebenso die Bereiche des Sozialversicherungswesens, wie beispielsweise etwa die Krankenversicherung, die Unfallversicherung sowie die Pensionsversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Bereiche des Sozialversicherungswesens gewisse Aspekte der hoheitlichen Beitragseinhebung mit Aspekten der hoheitlichen Zuerkennung von Leistungen vereinen. Diese Leistungen bestehen jedoch nicht nur in der Erstattung von Kosten, sondern teilweise auch in der Behandlung und Betreuung in Ambulatorien sowie Krankenanstalten und Heimen.

In Bezug auf Förderungsverwaltung muss beachtet werden, dass eine große Zahl von Subventionen nicht in hoheitlichen Formen verwaltet wird, sondern durch privatrechtliche Verträge. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Wirtschaftsförderung, der Wohnbauförderung sowie der Landwirtschaftsförderung und der Umweltförderung grundsätzlich Kreditzuschüsse und Darlehen im Vordergrund stehen. Dafür finden sich jedoch unterschiedliche Formen, wie unter anderem beispielsweise etwa Garantieverträge zur Ausfuhrförderung oder Stipendien für Studienaufenthalte. Außerdem können die Geldförderungen durch Banken als Subventionsmittler verwaltet werden. Hier muss jedoch beachtet werden, dass im Bereich der Ausfuhrförderung und der Umweltförderung die Beiziehung bestimmter Banken gesetzlich vorgesehen ist, wie unter anderem etwa die Österreichische Kontrollbank AG oder die Kommunalkredit Austria AG.

Auch Serviceleistungen haben eine große Bedeutung. Es ist erwähnenswert, dass neben der allgemeinen Auskunftstätigkeit der Verwaltungsstellen und den Tätigkeiten der Einrichtungen für Information und Bürgerservice bei den Zentralstellen auch zahlreiche Stellen bestehen, die spezialisierte Beratungsaufgaben und Unterstützungsaufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise etwa Umweltanwaltschaften, Patientenanwaltschaften, Jugendanwaltschaften oder Behindertenanwaltschaften, Konsumentenservice sowie Frauenservice und sonstige andere Beratungszentren.

Auch Gesundheit, Bildung sowie Forschung und Kultur sind zu beachten, denn diese bilden das Grundangebot an Leistungen in Form von Krankenanstalten. Außerdem ist der Umfang der Leistung von der staatlichen Finanzierung und die Art der Leistung von der Qualität der administrativen und der ärztlichen Leitung der betreffenden Anstalt abhängig. Das soeben Gesagte gilt auch für die von Gebietskörperschaften betriebenen Heime, wie beispielsweise etwa Schülerheime, Pflegeheime sowie Behindertenheime und Seniorenheime. Zudem bildet der Studienbetrieb der Universitäten eine Verwaltungsaufgabe. Der Betrieb von öffentlichen Schulen bildet in ihren verschiedenen Organisationsformen und Aufgabenstellungen ebenso einen Bereich staatlicher Leistungsverwaltung.

Auch die Forschung sowie die außeruniversitäre Forschung ist ein wichtiger Punkt. Denn neben der Volkszählung und der Landesvermessung sowie der Statistik sind unter anderem etwa auch die laufende Messung der Strahlenbelastung sowie der Betrieb eines Strahlenfrühwarnsystems oder der Betrieb von Immissionsmessstellen und von Ozonwarnsystemen sowie Smogalarmsystemen zu nennen. Viele Daten, die dadurch gewonnen werden, sowie auch Forschungsleistungen von Bundesanstalten und Landesanstalten bzw. von Bundesinstituten und Landesinstituten auf vielen Gebieten wie Tierzucht sowie Umweltforschung oder Gesundheitsforschung, werden auch in Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und fließen ebenso in die staatliche Beratung ein. Bezüglich Kultur ist auf die von Gebietskörperschaften betriebenen Theater, Bibliotheken sowie Archive und Museen hinzuweisen.

Auch die kommunale Leistungsverwaltung bzw. die Kommunalpolitik muss beachtet werden. Denn die Kommunalpolitik hat eine große Bedeutung für die Wahrung der Lebensqualität der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Gemeinden verpflichtet sind, eine ausreichende öffentliche Feuerwehr und ein ausreichendes öffentliches Rettungsdienst zu betreiben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass es im Gemeindegebiet einen Gemeindearzt oder mehrere Gemeindeärzte sowie auch ausreichenden Hebammenbeistand gibt. Außerdem sind die Gemeinden gesetzlich zur Errichtung einer Problemstoffsammlung und zur Sicherstellung der Hausmüllabfuhr und Sperrmüllabfuhr verpflichtet. Sie haben weiters auch für den Bestand und für die Erhaltung eines öffentlichen Straßennetzes, für die Straßenbezeichnung, die Liegenschaftsnumerierung, die Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen sowie die Straßenbeleutung und für den Bestand einer Wasserversorgung und einer Abwasserabführung, also für Kanalanlagen bzw. Kläranlagen, zu sorgen.

Weiters müssen sie auch für den Bestand und für den Betrieb der erforderlichen Bestattungsanlagen und für die Bekämpfung von Ratten sorgen. Größere Städte betreiben üblicherweise unter anderem auch Schulen, Krankenanstalten, Seniorenheime und Pflegeheime, Parkanlagen und Spielplätze, öffentliche Verkehrsbetriebe, Sportanlagen und Freizeitanlagen, Energieversorgungsunternehmen, Bäder, Jugendzentren sowie Märkte. Weiters errichten sie Gemeindewohnungen und organisieren Schülertransporte, betreiben Beratungsdienste sowie sonstige Unternehmungen. Bei der personalen Selbstverwaltung geht es um Leistungen, welche Kammern und andere personale Selbstverwaltungskörperschaften für ihre Mitglieder erbringen.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel