Sie müssen beachten, dass das Verfahrensrecht die Gesamtheit der Rechtsnormen ist, die staatliche Verfahren betreffen. Hierbei ist zwischen Prozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht zu unterscheiden. Das Prozessrecht betrifft das gerichtliche Verfahren, wobei wiederum eine Hauptunterteilung in Zivilverfahrensrecht, Strafverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht erfolgt. Das Verwaltungsverfahrensrecht wiederum betrifft das nichtgerichtliche staatliche Verfahren. Außerdem sind die Grundprinzipien der Verfassung auf den Einzelfall anzuwenden. Es ist erwähnenswert, dass das Verfahrensrecht den justizförmigen Verlauf des jeweiligen Verfahrens gewährleistet und Regeln für alle staatliche Verfahren beinhaltet. Auch die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren, das Wahlverfahren sowie das Abstimmungsverfahren und das Gesetzgebungsverfahren gehören zum Verfahrensrecht.
Sie können hier einiges über die alternative Streitbeilegung sowie über die anwaltliche Vertretung und Beratung lesen. Dieses Thema geht ebenso auf die Parteien im Strafverfahren und auf die Parteien im Zivilprozess ein. Weiters bekommen Sie einen Überblick über das Strafverfahren sowie über das Zivilverfahren. Ein Abschnitt geht ebenso auf die Verfahrenskosten sowie auf Zeugen ein.
Verfahrensrecht