Straftaten

Eine Straftat bzw. ein Delikt stellt eine unerlaubte Handlung dar. Daher ist ein Delikt bzw. eine Straftat eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung. Als Straftat wird also ein Verhalten bezeichnet, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Außerdem muss zwischen verschiedene Deliktsarten unterschieden werden, und zwar Offizialdelikte sowie Ermächtigungsdelikte und Privatanklagedelikte. Es ist erwähnenswert, dass die Elemente einer Straftat aus Tatbestand sowie Rechtswidrigkeit und Schuld bestehen.

Sie können hier einiges über die verschiedenen Deliktsarten, und zwar Offizialdelikte sowie Ermächtigungsdelikte und Privatanklagedelikte, lesen. Sie erhalten ebenso nützliche Informationen über die Elemente einer Straftat, und zwar Tatbestand sowie Rechtswidrigkeit und Schuld. Weiters können Sie sich über die Vorbereitungshandlung sowie über den Versuch der Straftat und über die Vollendung der Straftat informieren.

 

 

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