Strafbarkeit wegen Hochverrats




Eingangs muss erwähnt werden, dass Hochverrat eine Straftat gegen den Schutz eines Staates darstellt. Hochverrat liegt dann vor, wenn eine Person versucht, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung Österreichs zu ändern oder unternimmt ein Gebiet, das zu Österreich gehört, abzutrennen. Die Verfassung wird dann geändert, wenn sie ganz oder teilweise aufgehoben wird und durch eine neue Verfassung ersetzt wird. Ein zu Österreich gehörende Gebiet wird von Österreich abgetrennt, indem die Bundesgrenze verändert wird. Personen, die solch eine Straftat begehen, sind mit Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren zu bestrafen. Es ist aber zu beachten, dass auch die Vorbereitung eines Hochverrats bereits eine strafbare Handlung darstellt.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Vorbereitung eines Hochverrats begangen wird, indem eine Person mit einer anderen Person vereinbart, ein Hochverrat gemeinsam zu begehen oder indem eine Person ein Hochverrat vorbereitet und durch diese Vorbereitung riskiert, dass der Hochverrat tatsächlich herbeigeführt wird. Diese Straftat begeht auch jeder, der mit einer ausländischen Macht zusammenwirkt, um den Hochverrat vorzubereiten. Die Person, die die Straftat der Vorbereitung eines Hochverrats begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

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