Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen




Eingangs muss erwähnt werden, dass eine Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen dann vorliegt, wenn eine Person in einem Druckwerk, im Rundfunk oder auf anderer Weise, dass es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert.

Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen wiederum begeht jemand, der in einem Druckwerk, im Rundfunk oder auf einer anderen Weise, dass es der Öffentlichkeit zugänglich wird, eine vorsätzlich begangene strafbare Handlung, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Straftat aufzureizen. Eine strafbare Handlung gutheißen bedeutet, dass man die Straftat als rühmlich und nachahmenswert hinstellt.

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