Sprengung einer Versammlung und ihre strafrechtlichen Folgen




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Sprengung einer Versammlung eine Straftat gegen den öffentlichen Frieden ist, wobei eine Person eine Versammlung, einen Aufmarsch oder eine ähnliche Kundgebung, die nicht verboten ist, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt verhindert oder sprengt. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft, die allgemein zugänglich ist und einem gemeinsamen Anliegen dient, welches nicht nur darin besteht, zu unterhalten oder Informationen zu erhalten.

Solche Versammlungen wären z.B. Protestveranstaltungen, Wahlveranstaltungen, Fahnenweihen, Gedenkfeiern oder Denkmaleinweihungen. Die Gewalt kann sich gegen Personen, wie z.B. Schlagen von Versammlungsteilnehmer, oder gegen Sachen, wie z.B. Beschädigen des Versammlungssaals, richten. Eine Versammlung wird gesprengt, wenn sie vorzeitig beendet wird.

Eine Verhinderung oder Störung einer Versammlung wird begangen, indem eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich gestört wird, indem eine Person ein Versammlungsraum unzugänglich macht, eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht, aber auch wenn eine Person in der Versammlung unbefugt eindringt oder eine Person verdrängt, die zur Leitung bzw. Aufrechterhaltung der Ordnung berufen ist.

In diesem Zusammenhang muss ebenso beachtet werden, dass eine Person, die eine Versammlung, einen Aufmarsch oder eine ähnliche Kundgebung, die nicht verboten sind, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt verhindert oder sprengt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen ist.

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