Verbrechen der Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte begangen wird, wenn ein falsches Gerücht verbreitet wird, das geeignet ist viele Menschen zu beunruhigen und dadurch die öffentliche Ordnung zu gefährden. Dabei muss die Person wissen, dass das Gerücht, die er verbreitet falsch ist und dessen Verbreitung absichtlich vornehmen. In solch einen Fall ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Wenn die Tat aber eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens bzw. eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens oder den Tod eines Menschen bzw. die schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen zur Folge hat oder wenn durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden sind, ist der Täter wiederum mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Sollte die Tat jedoch den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen haben, ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass ein Gerücht eine Behauptung ist, die keinen erkennbaren Urheber hat und somit auch niemand ihre Richtigkeit gewährleisten kann. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die öffentliche Ordnung dann gefährdet ist, wenn das politische bzw. wirtschaftliche oder gesellschaftliche Ordnungsgefüge im Staat gestärt wird. Außerdem wird das falsche Gerücht insbesondere dadurch verbreitet, dass es an die Massenmedien weitergegeben wird.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel