Strafrechtliche Folgen der Unterschiebung eines Kindes




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Unterschiebung eines Kindes auch eine strafbare Handlung gegen Ehe und Familie darstellt. Die Unterschiebung eines Kindes bedeutet, dass eine Person einer anderen Person ein fremdes Kind unterschiebt, wobei die irregeführte Person für das ihm untergeschobenen Kind nicht sorgepflichtig ist.

Durch diese Straftat wird nämlich versucht Obsorgepflichten zu erschleichen, indem man jemand ein Kind gibt und fälschlicherweise glauben lässt, dass diese Person die Mutter oder der Vater des Kindes ist. Ein Beispiel wäre, wenn der Säugling eines Ehepaares stirbt und die Krankenschwester dieser Umstand den Eltern verschweigt, aber den Eltern ein anderes Säugling unterschiebt.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass bei der Unterschiebung eines Kindes der Eindruck entstehen muss, als bestehe ein, in Wahrheit nicht existierendes, Eltern-Kind-Verhältnis. Strafbar kann sich somit auch eine leibliche Mutter machen, die ihr eigenes Kind einer anderen Frau unterschiebt. Außerdem ist die Person, die ein Kind unterschiebt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

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