Ansammeln von Kampfmitteln und seine strafrechtlichen Folgen




Eingangs muss erwähnt werden, dass auch das Ansammeln von Kampfmitteln eine Straftat gegen den öffentlichen Frieden darstellt. Das Ansammeln von Kampfmitteln wird begangen, wenn eine Person Waffen, Munition oder andere Kampfmittel an sich bringt, besitzt oder einem anderen verschafft und dabei die Absicht hat, eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten. In solch einen Fall ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafe.

Es ist erwähnenswert, dass eine größere Zahl von Menschen ab zehn Personen gegeben ist. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die betreffende Person nicht zu bestrafen sein wird, wenn sie freiwillig und bevor die Behörde von ihrem Verschulden erfahren hat, die Kampfmittel auf Dauer unbrauchbar macht, einer Behörde übergibt oder es der Behörde ermöglicht die Kampfmitteln zu erhalten.

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