Subsumtion und Aufbau einer Straftat




Subsumtion bedeutet übersetzt Unterordnung und ist ein Vorgang, bei dem man einen Sachverhalt unter einen Rechtssatz ordnet. Als Subsumtion wird somit die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen Sachverhalt bezeichnet. Darunter ist zu verstehen, dass die Subsumtion eine Untersuchung ist, mit der man feststellt, ob der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand ausfüllt. Es kann jedoch vorkommen, dass eine unmittelbare Subsumtion des Sachverhalts unter den abstrakten gesetzlichen Begriff nicht möglich ist. In solch einen Fall wird der in Frage stehende abstrakte gesetzliche Begriff ausgelegt und definiert. Beispiel: ob eine menschliche Haarsträhne eine Sache im Sinne des Gesetzes ist, lässt sich erst dann entscheiden, wenn dann vorher den Sachbegriff ausgelegt und definiert hat. Unter Straftat ist jede tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung zu verstehen.

Eine Handlung ist ein Verhalten, das vom Willen des Menschen beherrschbar ist. Hier ist zu sagen, dass Bewegungen von Schlafenden oder Bewusstlosen bloße Körperreflexe sind und daher auch kein vom Willen beherrschbares menschliches Verhalten darstellen. Beispiel: Wenn ein Patient, der unter Vollnarkose steht, ein medizinisches Gerät zerschlägt, kann er dafür nicht bestraft werden. Wird also eine Sache durch Körperreflexe bzw. durch Bewegungen von Schlafenden oder Bewusstlosen beschädigt, kann der Täter nicht dafür bestraft werden, weil dieses Verhalten nicht von seinem Willen beherrschbar war. Ein Körperreflex wären z.B. Reflexe infolge eines epileptischen Anfalles oder Stromschlags, ein Kniesehnenreflex oder heftiger Nießanfall. Zu erwähnen ist, dass eine Handlung sowohl in ein Tun als auch in ein Unterlassen bestehen kann. Beispiel: Wenn Eltern ihr Kind vergiften, besteht die rechtswidrige Handlung in ein Tun. Sollten jedoch Eltern ihr Kind verhungern lassen, besteht die rechtswidrige Handlung in ein Unterlassen.

Beim Unterlassen muss beachtet werden, dass es sich um eine Handlung handelt, die unterlassen wurde, obwohl ein bestimmtes Tun geboten und möglich wäre, wie z.B. etwa das Kind etwas zum Essen oder zum Trinken geben, damit es nicht verhungert oder verdurstet. Wenn man z.B. in den Fernsehnachrichten sieht, dass ein Flugzeug abstürzt, wird es einem nicht möglich sein eine Handlung zu setzen. Eine Straftat setzt sich aus dem objektiven und subjektiven Tatbestand, Rechtswidrigkeit der Handlung und Schuld zusammen. Bei der Schuld, muss geprüft werden, ob Schuldausschließungsgründe bzw. Entschuldigungsgründe vorliegen. Wenn die Handlung rechtswidrig ist, muss überprüft werden, ob es Rechtfertigungsgründe gibt, die die rechtswidrige Handlung rechtfertigen.

Außerdem muss bei einer Straftat immer darauf geachtet werden, ob Strafausschließungsgründe oder Strafaufhebungsgründe vorhanden sind. Strafaufhebungsgründe wären z.B. der Rücktritt von einem Versuch oder die Tätige Reue. Strafaufhebungsgründe heben eine Strafe auf, die wegen einer begangenen Straftat bereits verwirkt ist. Strafausschließungsgründe bedeuten, dass bestimmte Personen von vornherein straffrei gestellt sind, wie z.B. etwa die berufliche Immunität der Mitglieder des Nationalrats oder die mangelnde Strafwürdigkeit.

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