Was versteht man strafrechtlich unter Verstrickungsbruch?




Eingangs muss erwähnt werden, dass unter Verstrickungsbruch zu verstehen ist, dass eine Person eine behördlich gepfändete oder beschlagnahmte Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet, unbrauchbar macht oder ganz bzw. teilweise der Verstrickung entzieht. Ein Entziehen der Verstrickung liegt vor, wenn eine Person verhindert, dass die Behörde auf die Sache zugreifen kann, wie z.B. etwa indem man die Sache an einen anderen Ort bringt.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass solch eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft wird. Es kommt jedoch zu keiner Bestrafung, wenn der Täter, freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die Sache zurückstellt, die er der Verstrickung entzogen hat.

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