Verleumdung und ihre strafrechtlichen Folgen




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Verleumdung eine strafbare Handlung darstellt, bei dem jemand eine andere Person wissentlich fälschlicherweise verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, obwohl sie jedoch weißt, dass diese Person die Straftat gar nicht begangen hat. Es muss jedoch beachtet werden, dass das Delikt der Verleumdung aber nur dann vollendet ist, wenn die falsch vorgeworfene Straftat mit einer Freiheitsstrafe von über ein Jahr bedroht ist und wenn zu erwarten ist, dass die beschuldigte Person nun durch die falsche Beschuldigung behördlich verfolgt wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch ebenso zu beachten, dass es nicht notwendigerweise zur behördlichen Verfolgung gekommen sein muss. Es reicht nämlich, dass eine solche Verfolgung durch die Verleumdung ermöglicht wurde und zu erwarten ist.

Wenn der Täter weiß, dass die Verdächtigung falsch ist, ist er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, ist der Täter aber mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Person, die die Verleumdung begangen hat, ist aber ausnahmsweise dann nicht zu bestrafen, wenn sie freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, und zwar bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigen unternommen hat.

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