Was ist eine bewaffnete Verbindung?




Eingangs muss erwähnt werden, dass eine bewaffnete Verbindung von einer Person begangen wird, die unbefugt eine bewaffnete Verbindung oder eine zur Bewaffnung bestimmte Verbindung aufstellt bzw. eine bestehende Verbindung bewaffnet oder wer sich in der Verbindung als Anführer betätigt, für die Verbindung Mitglieder wirbt, aushebt, militärisch oder in sonst einer Art zum Kampf ausbildet.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die bewaffnete Verbindung auch dann vorliegt, wenn eine Person die Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet bzw. die Verbindung mit Geldmitteln oder in sonstiger Art erheblich unterstützt. Bei der Straftat der bewaffneten Verbindung werden somit illegale Armeen und paramilitärische Verbindungen gegründet.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Täter jedoch dann nicht zu bestrafen sein wird, wen er freiwillig bevor eine Strafverfolgungsbehörde von seinem Verschulden erfahren hat, dieser Behörde alles anzeigt, was ihm von der Verbindung und ihren Plänen bekannt ist.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel