Fälschung eines Beweismittels




Eingangs muss erwähnt werden, dass unter Fälschung eines Beweismittels, das Herstellen eines falschen Beweismittels oder das Verfälschen eines echten Beweismittels zu verstehen ist. Hierbei stellt der Täter das falsche Beweismittel her oder verfälscht das echte Beweismittel mit der Absicht diesen auch zu verwenden. Es muss beachtet werden, dass ein falsches Beweismittel hergestellt wird, indem ein bisher nicht bestehendes Beweismittel mit falschem Inhalt erzeugt wird. Das Verfälschen eines echten Beweismittels liegt wiederum dann vor, wenn der Inhalt des bestehenden Beweismittels derart verändert wird, dass der Inhalt nicht mehr der Wahrheit entspricht. Der Täter ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Ebenso zu bestrafen, ist jedoch auch eine Person, die ein falsches oder verfälschtes Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren oder in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren bzw. in einem Ermittlungsverfahren gebraucht.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Begriff Beweismittel alles umfasst, was dazu dient, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde von der Wahrheit oder von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung zu überzeugen. Als Beweismittel kommen Schriftstücke, wie beispielsweise etwa Zufallsurkunden aller Art, private Beweiszeichen, Abschriften oder Kopien, sowie Augenscheingegenstände, wie beispielsweise etwa Röntgentaufnahmen, Fahrtenschreiberdiagramme, Fingerabdrücke, Zählwerke, Spuren, Körper lebender Menschen oder toter Menschen oder Örtlichkeiten, in Betracht.

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