Strafrechtliche Folgen des Verbrechens der kriminellen Vereinigung




Eingangs muss erwähnt werden, dass sich bei einer kriminellen Vereinigung eine Person mit zwei oder mehrere Personen verbindet und auch möchte, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Verbindung fortgesetzt Bandendelikte ausgeführt werden. Bei einer kriminellen Vereinigung muss der Zusammenschluss der Mitglieder auf längere Zeit angelegt sein und setzt voraus, dass sich mindestens drei Personen miteinander verbinden.

Im Unterschied zum Komplott müssen die Mitglieder bei der kriminellen Vereinigung nicht die Tatzeit, der Tatort und das Tatopfer bestimmen. Straftaten einer kriminellen Vereinigung sind beispielsweise etwa schwere Misshandlungen, die zumindest eine schwere Körperverletzung herbeiführen können, wie z.B. erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben, weiters auch Diebstähle oder Betrügereien.

Die Mitglieder müssen die einzelnen Straftaten nicht gemeinsam ausführen. Falls die Vereinigung jedoch zu keiner der geplanten strafbaren Handlungen geführt hat, ist kein Mitglied der kriminellen Vereinigung zu bestrafen, wenn sich die Vereinigung freiwillig auflöst oder sich aus ihrem Verhalten ergibt, dass sie ihr Vorhaben freiwillig aufgegeben hat. Nicht zu bestrafen ist auch ein Mitglied der kriminellen Vereinigung, das freiwillig von der Vereinigung zurücktritt bevor eine geplante Tat ausgeführt oder versucht worden ist. Eine Person, die jedoch führend an solch eine Vereinigung teilgenommen hat, wird jedoch nur dann nicht zu bestrafen sein, wenn sie freiwillig durch eine Meldung an die Behörde oder auf einer anderen Art bewirkt, dass die aus der Vereinigung entstandene Gefahr beseitigt wird.

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