Was sind Anleihen?




Eingangs muss erwähnt werden, dass Anleihen festverzinsliche Wertpapiere sind, die in einer Urkunde verbrieft sind. Es muss beachtet werden, dass der Anleger mit dem Kauf einer Anleihe zum Gläubiger desjenigen wird, der die Anleihe ausgibt. Der Aussteller der Anleihe verpflichtet sich wiederum dazu, für die Überlassung des Geldbetrages Zinsen zu zahlen sowie das Kapital zu einem fest vereinbarten Termin zurück zu geben. Das bedeutet, dass der Anleger, also der Zeichner, somit Gläubiger des Emittenten, also des Ausgebers, ist und somit ein Recht auf Verzinsung sowie auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals hat. Außerdem hat der Anleger die Möglichkeit, die Anleihe bis zur Rückzahlung zu behalten oder sie vorher weiterzuverkaufen. Es ist erwähnenswert, dass Anleihen von Bund, Ländern, Kommunen, Banken bzw. Hypothekenbanken, Sparkassen, großen Industrieunternehmen oder ausländischen Emittenten ausgegeben werden.

Es ist erwähnenswert, dass die am meisten gehandelten Anleihen die Anleihen der öffentlichen Hand sind. Diese Anleihen können Bundesanleihen der Republik Österreich sowie Länderanleihen und Gemeindeanleihen sein. Bankanleihen wiederum werden von Kreditinstituten begeben. Dabei stellen die Kreditinstitute das aufgebrachte Kapital den Kreditnehmern zur Verfügung. Auch Unternehmensanleihen müssen berücksichtigt werden. Unternehmensanleihen haben für Unternehmen den Vorteil, dass bestehende Kreditlinien nicht belastet werden sowie dass das aufgenommene Kapital erst am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen ist und gleichzeitig aber keine Unternehmensanteile abgegeben werden müssen. Es ist erwähnenswert, dass sich die Verzinsung nach der Bonität des Schuldners richtet.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass es verschiedene Arten von Anleihen gibt, und zwar Anleihen mit variablem Zinssatz bzw. Anleihen mit fixem Zinssatz oder Anleihen ohne Zinsenausschüttung. Anleihen ohne Zinsenausschüttung werden auch als Nullkuponanleihen bezeichnet. Weiters gibt es Wandelanleihen, Optionsanleihen sowie Gewinn-Schuldverschreibungen. Es gibt auch Doppelwährungsanleihen, Mischwährungsanleihen sowie Inlandsanleihen und Auslandsanleihen. Weitere Anleihearten wären Anleihen, die mit einem Deckungsstock oder mit öffentlichen Haftungen unterlegt sind, also fundierte bzw. mündelsichere Wertpapiere, sowie nicht fundierte Anleihen und nachrangige Anleihen.

Anleihen mit fixem Zinssatz haben eine feste Verzinsung über die gesamte Laufzeit und sind eine der häufigsten Anleiheformen, während Anleihen mit variablem Zinssatz in der Verzinsung während der Laufzeit angepasst werden. Anleihen ohne Zinsenausschüttung bzw. Nullkuponanleihen haben keine feste Verzinsung. Hier besteht der Ertrag des Gläubigers nur in der Differenz zwischen Rückzahlungskurs und Emissionskurs. Aus diesem Grund werden Nullkuponanleihen meistens mit einem hohen Abschlag herausgegeben und bei Fälligkeit zu hundert Prozent zurückgezahlt. Bei Wandelanleihen wird dem Käufer das Recht eingeräumt, die Anleihe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Verhältnis in Aktien des Herausgebers der betreffenden Anleihe umzutauschen. Bei Optionsanleihen ist, im Gegensatz zur Wandelanleihe, das Recht zum Kauf von Aktien des Herausgebers der Anleihe getrennt von der Anleihe. Das bedeutet, dass diese Möglichkeit auch getrennt gehandelt und ausgeübt werden kann. Bei einer Doppelwährungsanleihe erfolgen die Couponzahlungen wiederum in einer anderen Währung als die Rückzahlung.

Es ist erwähnenswert, dass das Risiko von Anleihen im Vergleich zu anderen Wertpapierveranlagungen eher gering ist. Dennoch können Anleihen je nach Bonität des Ausstellers sowie nach den konkreten Bedingungen der Anleihe ein unterschiedlich hohes Risiko aufweisen. Das Risiko beim Kauf von mexikanischen Staatsanleihen ist beispielsweise etwa höher einzustufen als das Risiko beim Erwerb von österreichischen Bundesanleihen. Es muss aber beachtet werden, dass bei vorzeitigen Verkäufen jedoch noch ein Kursrisiko besteht. Damit ist gemeint, dass Verkäufe vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit zwar grundsätzlich problemlos möglich sind, aber ohne Preisgarantie. Weiters kommt bei Anleihen in Fremdwährungen noch das Währungsrisiko hinzu. Das Rating internationaler Kreditagenturen bietet jedoch Hilfe, um die Bonität unbekannter Aussteller zu überprüfen. Es muss beachtet werden, dass der Anleihezins grundsätzlich dann höher ist, je höher das Risiko einzuschätzen ist. Außerdem fällt beim Erwerb sowie auch beim Verkauf von Anleihen eine Provision des Kurswertes an. Weiters fallen auch Depotkosten für die Führung des Wertpapierdepots an. Zu den Depotkosten kommt noch die Umsatzsteuer von zwanzig Prozent dazu. Zudem sind bei den meisten Instituten bestimmte Mindestspesen vorgesehen. Es ist erwähnenswert, dass bei den meisten Instituten bei bestimmten eigenen Wertpapieren geringere bzw. überhaupt keine Spesen anfallen, also geringere bzw. gar keine Ankaufsspesen oder Depotkosten.

Es muss beachtet werden, dass selbst Anleihen mit langer Restlaufzeit grundsätzlich jederzeit veräußerbar sind. Der zu erzielende Preis richtet sich jedoch im Fall der vorzeitigen Veräußerung nach Angebot und Nachfrage der betreffenden Anleihe. Wenn sich also das allgemeine Zinsniveau verändert, dann führt dies dazu, dass sich auch der Preis der Anleihe bei einem vor der Tilgung liegenden Kauf oder Verkauf ändert. Sollte das Zinsniveau steigen, dann fällt der Preis der Anleihe. Wenn aber das Zinsniveau fällt, steigt wiederum der Preis der Anleihe. Aus diesem Grund können Verluste daher nicht ausgeschlossen werden. Es ist ebenso erwähnenswert, dass sich die Rendite einer Anleihe aus dem Anleihezins sowie aus dem Kurswert ergibt. Die Rendite wird jedoch um Ankaufsspesen und Verkaufsspesen sowie um die Kosten der Depotführung geschmälert. Wenn eine Anleihe jedoch bis zum Ende der Laufzeit behalten wird, steht bei Anleihen mit Fixzins der Zinsertrag bereits bei Erwerb fest. Aber auch bei Anleihen mit Fixzins hat der Aussteller die Möglichkeit, sich einer vorzeitigen Kündigung in den Anleihebedingungen vorzubehalten.

In diesem Zusammenhang muss ebenso berücksichtigt werden, dass Anleihen steuerbegünstigt sind. Denn der Ankauf von Anleihen und Wandelschuldverschreibungen, die dem Wohnbau dienen bzw. die von Wohnbaubanken ausgegeben werden, können nämlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit setzt jedoch voraus, dass die betreffenden Anleihen von inländischen Wohnbaubanken bzw. von inländischen Bauträgern ausgegeben werden. Außerdem müssen die Wertpapiere zehn Jahre bei einer inländischen Bank hinterlegt werden, da es ansonsten zu einer Nachversteuerung kommt. Diese Wertpapiere sind jedoch zusätzlich bis vier Prozent von der Kapitalertragssteuer befreit.

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