Was ist ein Wertpapier?




Eingangs muss erwähnt werden, dass ein Wertpapier ein Recht in einer Urkunde verbrieft, wobei grundsätzlich alle Arten von Rechten in Frage kommen. Wertpapiere treten am häufigsten als verbriefte Forderungen in Erscheinung. Außerdem wird die ausgestellte Urkunde mit der Unterschrift des Ausstellers, der das Recht dadurch verbrieft, versehen. Es muss beachtet werden, dass Wertpapiere in verschiedene Kategorien unterteilt werden können, und zwar in Inhaberpapiere sowie in Orderpapiere und in Namenspapiere.

Bei Inhaberpapieren muss berücksichtigt werden, dass die Person, die Inhaber der Urkunde ist, auch Berechtigter ist. Mit Übergabe des Wertpapieres erfolgt gleich die Übertragung des Rechtes, das in dem Papier verbrieft ist. Daher lautet das Inhaberpapier nicht auf Namen, sondern auf Inhaber. Wenn ein Inhaberpapier nicht mehr vorgelegt werden kann, wie etwa wegen Verlust der Urkunde, ist das Recht selbst nicht erloschen. Dessen Kraftloserklärung ist jedoch möglich, um Missbrauch mit der verlorenen Urkunde zu vermeiden. Orderpapiere wiederum legen fest, dass Berechtigter derjenige ist, die in der Urkunde als Berechtigter oder auf dessen Order bezeichnet ist und das Wertpapier innehat. Durch Indossament kann der jeweils Berechtigte einen nachfolgenden Berechtigten benennen. Auf diese Weise kann bei mehrfacher Indossierung eine Indossamentkette entstehen. Unter Indossament ist eine schriftliche Order auf dem Wertpapier zu verstehen. Namenspapiere werden auch als Rektapapiere bezeichnet. Hierbei muss beachtet werden, dass die Innehabung des Wertpapiers nicht erkennen lässt, ob der Inhaber auch der Berechtigte ist. Zur Geltendmachung des Rechtes ist jedoch die Innehabung notwendig. Es ist erwähnenswert, dass der Erstberechtigte namentlich auf der Urkunde bezeichnet wird, während die Übertragung des Rechtes wiederum nur durch Übertragung erfolgen kann.

Es ist erwähnenswert, dass Wertpapiere beispielsweise etwa Scheck und Wechsel, Optionsscheine, Anleihen sowie Pfandbriefe und vor allem Aktien bzw. Anteilsscheine sind. Im modernen Bankverkehr werden Wertpapiere wie etwa Aktien und Optionen in ein virtuelles Wertpapierdepot gelegt und auf einfacher Weise auf Knopfdruck gekauft bzw. verkauft. Außerdem kann dieses Depot dann beispielsweise etwa als Sicherheit für einen Kredit verpfändet werden.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass eine Urkunde einige Eigenschaften aufweisen muss, damit sie als Wertpapier anerkannt wird. Diese Eigenschaften sind Verkehrsfähigkeit sowie Handelbarkeit und Verbriefung eines Rechtes. Daher wird beispielsweise etwa zwischen verkehrsfähigen und eingeschränkt verkehrsfähigen Wertpapieren unterschieden. Es ist erwähnenswert, dass die Verkehrsfähigkeit eines Wertpapieres durch die Verbriefung des Rechts gesichert wird, sodass das Wertpapier nämlich von einem Inhaber zum nächsten Inhaber übertragen werden kann. Als verkehrsfähige Wertpapiere kommen Inhaberpapiere und Orderpapiere in Betracht. Als eingeschränkt verkehrsfähig gelten dagegen die Namenspapiere. Diese eingeschränkt verkehrsfähigen Wertpapiere können erst bei einer Abtretung des Wertpapieres übertragen werden, weshalb eine einfache Übergabe bei diesen Papieren keinen Einfluss auf eine Rechtsänderung der Forderung hat.

Die Handelbarkeit ist eine weitere Eigenschaft der Wertpapiere. Das bedeutet, dass wenn jemand für andere Personen Wertpapiere verkauft, anschafft bzw. verwaltet oder auch nur aufbewahrt dadurch ein Bankgeschäft eingegangen wird, das wiederum eine Erlaubnis erfordert. Außerdem müssen Wertpapiere die an der Börse gehandelt werden, ein Höchstmaß an Verkehrsfähigkeit aufweisen, weshalb sich die Inhaberpapiere am besten für den Börsenhandel eignen. Im Gegensatz zu Inhaberpapieren können Orderpapiere nur dann an der Börse gehandelt werden, wenn sie ein Blankoindossament enthalten. Eine weitere Eigenschaft, die alle Wertpapiere gemeinsam haben, ist die Verbriefung des Rechts. Hierbei muss beachtet werden, dass Aktien alle Rechte eines Aktionärs an der Aktiengesellschaft verbriefen.

Wie bereits erwähnt, sind alle Wertpapiere zwar Urkunden über Vermögensrechte, deren Übertragung und Ausübung nur möglich sind, wenn man die Urkunde besitzt, aber trotzdem gibt es einige verschiedene Wertpapierarten. Denn neben den Wertpapieren, die an der Börse gehandelt werden, wie etwa Aktien und Anleihen, besteht beispielsweise etwa auch die Möglichkeit festverzinsliche Wertpapiere wie etwa Anleihen sowie Pfandbriefe und Kommunalverschreibungen anzulegen. Hierbei ist die Verzinsung nämlich festgelegt und erfolgt regelmäßig, wobei eine Rückzahlung aber nur zu bestimmten Terminen vorgenommen werden kann. Eine weitere Möglichkeit wären etwa Investmentzertifikate, die wiederum Wertpapiere sind, die für einen Miteigentumsanteil an den Vermögenswerten eines Investmentfonds stehen.

Inhaberpapiere, die dem Anleger eine Beteiligung an dem Vermögen oder an dem Geschäftserfolg eines Unternehmens ermöglichen, nennt man Partizipationsscheine. Bei Partizipationsscheine stehen auch dem Inhaber eines Partizipationsscheines ein Teil der Rechte des Aktionärs zu. Deswegen weisen Partizipationsscheine eine gewisse Ähnlichkeit zu Vorzugsaktien auf.

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