Was sind Termineinlagen?




Eingangs muss erwähnt werden, dass es bei Einlagengeschäfte bzw. Depositengeschäfte verschiedene Einlagearten gibt, und zwar Termineinlagen sowie Sichteinlagen und Spareinlagen. Es muss beachtet werden, dass immer dann von Termineinlagen oder Kündigungsgeldern gesprochen wird, wenn die Gelder der Bank für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden bei Termineinlagen in der Regel höhere Zinsen gewährt, weil die Bank nämlich mit diesen Geldern arbeiten kann. Zudem werden Termingelder bzw. Termineinlagen oft auch als Festgeld bezeichnet. Es muss beachtet werden, dass Termineinlagen kurzfristige bis mittelfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten sind, bei denen die Laufzeit oder die Kündigungsfrist mindestens einen Monat beträgt.

Es gibt je nachdem, ob der Kunde mit der Bank eine feste Laufzeit oder eine bestimmte Kündigungsfrist für seine Geldanlage vereinbart, verschiedene Arten von Termingeld, und zwar Festgeld und Kündigungsgeld. Festgelder sind auf einen bestimmten Zeitpunkt fällig, während Kündigungsgelder wiederum nach Kündigung mit einer bestimmten Frist abhängig gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Anlage von Festgeldern zwischen Kunde und Bank eine feste Laufzeit vereinbart wird, bei der von vornherein ein bestimmter Zeitpunkt für die Fälligkeit der Geldanlage verabredet wird. Am Ende der Laufzeit können die Gelder dann entweder als Sichteinlage weitergeführt werden oder prolongiert, also verlängert, werden. Bei Verlängerung gilt in den meisten Fällen der aktuelle Zinssatz. Denn während dieser Laufzeit wird nämlich ein Zinssatz festgelegt, der bis zur Fälligkeit unverändert bleibt, wobei eintretenden Marktschwankungen unberücksichtigt bleiben.

Im Gegensatz zu Festgeldern wird bei Kündigungsgeldern eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart. Wenn der Bankkunde bei Kündigungsgeldern über seine Geldanlage verfügen möchte, muss er zuerst kündigen und den Zeitraum der vereinbarten Kündigungsfrist abwarten, bis die Geldanlage fällig wird. Bis zur Kündigung ist die Einlage jedoch unbefristet und deswegen meistens auch variabel verzinslich. Erst nach der Kündigung wird die Einlage dann zu einer Festgeldeinlage, für die wiederum ein Festzins vereinbart werden kann. Die Zinsgutschrift erfolgt sowohl bei Festgeldern als auch bei Kündigungsgeldern am Fälligkeitstag der Geldanlage. Es muss jedoch beachtet werden, dass die meisten Kreditinstitute bestimmte Mindestbeträge in Höhe von Euro 5.000,- für die Geldanlage in Festgeldern oder in Kündigungsgeldern festsetzen.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass Termingelder ausschließlich der Geldanlage dienen, weil sie während der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist für den Bankkunden nicht verfügbar sind. Wenn der Bankkunde bei Festgeldern jedoch vor Zeitablauf keine neue Weisung erteilt, führt dies wiederum dazu, dass das Kreditinstitut die Termineinlage grundsätzlich um dieselbe ursprünglich vereinbarte Laufzeit verlängert. Dabei werden die bereits vergüteten Zinsen dann bei der Neuanlage mitverzinst. Gerade aufgrund dieser automatischen Verlängerung erhalten Termingelder oft den Charakter mittelfristiger oder langfristiger Geldanlagen. Es muss beachtet werden, dass Termingelder sich jedoch wegen des Zinsnachteils nicht für langfristige Geldanlagen eignen, sondern eher den Zeitraum überbrücken sollten bis über die Geldanlage, etwa für terminlich feststehende Zahlungsverpflichtungen, verfügt werden muss.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass eine Termineinlage ein Konto ist, auf dem Geld zeitlich flexibel bis zu einem Jahr veranlagt werden kann, wobei sich der Zinssatz jedoch nach Laufzeit und nach Höhe der investierten Summe richtet. Da für Termineinlagen grundsätzlich höhere Mindestbeträge üblich sind, zählen Unternehmer und vermögende Privatkunden, die Geld für eine bestimmte Zeit anlegen wollen, zu der Zielgruppe. Hierbei werden die Zinsen am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Außerdem ist eine vorzeitige Verfügung bei Termineinlagen grundsätzlich nicht möglich.

Auch Sichteinlagen und Spareinlagen müssen berücksichtigt werden. Sichteinlagen sind täglich fällige Gelder auf Girokonten oder auf Kontokorrentkonten. Der Eigentümer von Sichteinlagen kann die Gelder jederzeit zurückfordern. Spareinlagen können entweder Sichteinlagen oder Termineinlagen sein, die nämlich durch die Ausfertigung einer Urkunde besonders belegt sind. Spareinlagen gelten dann als Sichteinlagen, wenn das Sparbuch jederzeit gekündigt werden kann, während sie wiederum dann als Termineinlage in Betracht kommen, wenn eine Bindungsfrist vereinbart wurde. Spareinlagen dienen jedoch nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage und dürfen nur gegen Ausfolgung einer Urkunde, also des Sparbuches, entgegengenommen werden.

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