Was ist ein Konsumentenkredit?




Eingangs muss erwähnt werden, dass der Konsumentenkredit auch als Ratenkredit, als Anschaffungsdarlehen bzw. als Schalterkredit oder als Abstattungskredit bezeichnet wird. Der Konsumentenkredit ist ein Darlehen über einen Geldbetrag an Privatpersonen, der wiederum in gleichbleibenden monatlichen Beträgen, also in Raten, zu einem festgelegten Zinssatz zurückzuzahlen ist. Konsumentenkredite werden von Kreditinstituten üblicherweise unter verschiedenen Namen angeboten, wie beispielsweise etwa Autokredit. Außerdem sind Konsumentenkredite in der Regel standardisierte Bankprodukte für Privatkunden und zählen zu den gebräuchlichsten Kreditarten. In den meisten Fällen werden sie ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt, also als Blankodarlehen, wobei im Vertrag jedoch lediglich eine Lohnabtretung und Gehaltsabtretung als Sicherheit vereinbart ist. Wenn die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers aber nicht ausreichen sollte, kann die Bank zusätzlich eine Bürgschaft verlangen.

Es ist erwähnenswert, dass die Rückzahlung des Konsumentenkredits grundsätzlich in gleichen Monatsraten erfolgt, wobei diese Monatsraten die Kredittilgung sowie die Zinsen und gegebenenfalls auch die Gebühren des Kreditinstitutes enthalten. Außerdem liegen die Zinsen eines Konsumentenkredites üblicherweise höher als bei Baufinanzierungen, aber sie sind oft niedriger als bei Dispositionskrediten.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Darlehensnehmer üblicherweise jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Kreditvertrag zurücktreten kann. Hierbei darf eine eventuell vereinbarte Kündigungsfrist jedoch höchstens einen Monat betragen. In solch einen Fall ist die Bank jedoch nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen und darf sogar eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen. Weiters darf die betreffende Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Kreditnehmer frühzeitig aus seinem Vertrag aussteigt. Auch die Bank hat die Möglichkeit den Konsumentenkredit zu kündigen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Bank darf somit nur dann den Kredit kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten gänzlich oder teilweise in Verzug ist und wenn Ratenrückstände von mindestens zehn Prozent, bei einer Laufzeit des Ratenkredits unter drei Jahre, bzw. von mindestens fünf Prozent, bei einer Laufzeit des Ratenkredits über drei Jahre, des Nennbetrages des Darlehens bestehen und wenn die Bank in der dritten Mahnung die Kreditkündigung, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist und mit Verweis auf die Folgen, angedroht hat.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass der Konsumentenkredit eine Möglichkeit bietet, ohne Eigenmittel bzw. nur mit geringen Eigengenmitteln größere Investitionen oder Anschaffungen zu tätigen. Für einen Konsumentenkredit sprechen vorgezogene Anschaffungen sowie die Kostenverteilung und die Planbarkeit. Unter vorgezogene Anschaffungen ist zu verstehen, dass Investitionen trotz geringer Eigenmittel bzw. auch ohne Eigenmittel getätigt werden können. Außerdem sind die entsprechenden Kosten bei einem Abstattungskredit, also bei einem Konsumentenkredit, gleichmäßig über die Vertragslaufzeit verteilt, was wiederum bedeutet, dass die Zahlungsfähigkeit geschont wird. Weiters kann die monatliche Kreditrate entsprechend dem frei verfügbaren Einkommen vereinbart werden, was wiederum dazu führt, dass die monatliche Belastung regelmäßig und planbar ist. Dennoch muss beachtet werden, dass ein Barkauf immer günstiger ist als ein Konsumentenkredit; denn wenn Güter des täglichen Lebens oder Konsumgüter, wie unter anderem etwa Wohnungseinrichtungen bzw. Elektronikartikel oder Reisen, über Ratenkäufe bzw. über einen Konsumentenkredit finanziert werden, können sich nämlich schnell sehr hohe Schulden aufbauen.

Zur Kreditlaufzeit muss beachtet werden, dass sich diese aus dem Verwendungszweck bzw. aus der angenommenen Nutzungsdauer des Objektes sowie aus dem errechneten Kreditbetrag und aus der Kreditrate ergibt. Daher können kurzfristige Finanzierungen sowie mittelfristige Finanzierungen und langfristige Finanzierungen unterschieden werden. Bei kurzfristige Finanzierungen muss beachtet werden, dass kurzfristige Kredite grundsätzlich finanzielle Engpässe abdecken, wie beispielsweise etwa für einige Monate oder für ein Jahr. Mittelfristige Finanzierungen, wie etwa die Anschaffung von Gebrauchsgütern mit einer mittleren Lebensdauer, können wiederum über einen Konsumkredit abgewickelt werden. Hierbei stehen die Waren zwar gleich zur Verfügung, aber sie gehen erst nach Bezahlung aller Raten in das Eigentum der Käufer über, da es sich um einen Kauf mit Eigentumsvorbehalt seitens der Verkäufer handelt. Kredite zur Errichtung bzw. zur Erhaltung oder zur Sanierung bzw. zum Kauf einer Immobilie, wie beispielsweise etwa eines Grundstückes bzw. einer Wohnung oder eines Hauses müssen in den meisten Fällen langfristig abgeschlossen werden. Diese können als Wohnkredite oder als Investitionskredite bezeichnet werden. Hierbei ist der Kreditbedarf zwar höher als bei Konsumkrediten, aber die Anschaffungen stellen jedoch einen bleibenden Wert dar.

In diesem Zusammenhang muss daher festgehalten werden, dass als Konsumentenkredit grundsätzlich ein Kredit bezeichnet wird, der nicht an eine bestimmte Investition oder an einem bestimmten Objekt gebunden ist. Somit fallen unter Konsumentenkredite alle Kredite, die für nicht bestimmte Zwecke verwendet werden und meisten auch nicht an eine Sicherheit gebunden sind. Als Sicherheit wird eventuell eine Gehaltsabrechnung im Vertrag vereinbart, da Konsumentenkredite nämlich in erster Linie an Privatpersonen vergeben werden. Außerdem werden sie vom Kreditnehmer für mittelfristige Anschaffungen verwendet, wie beispielsweise etwa für Möbel bzw. Kraftfahrzeug oder Reisen. Wie bereits erwähnt wird der Konsumentenkredit von Banken bzw. von Kreditinstituten und von Sparkassen in Form von Ratenkrediten gewährt. Weiters werden Konsumentenkredite in gleichbleibenden Raten bei einer festgelegten Laufzeit und bei einem vereinbarten Zinssatz zurückgezahlt. Außerdem werden Konsumentenkredite meistens für höchstens vierundachtzig Monate, aber manchmal aber sogar auch für hundertundzwanzig Monate, vergeben. Es ist ebenso erwähnenswert, dass ein Konsumentenkredit oft billiger ist, als der Dispositionskredit auf dem Girokonto.

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