Was ist ein Wechsel?




Eingangs muss erwähnt werden, dass ein Wechsel ein Wertpapier ist, das in einer bestimmten Form auszustellen ist. Außerdem muss ein Wechsel unbedingt auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme lauten. Es muss beachtet werden, dass der Wechsel in zwei Formen vorkommt, und zwar als gezogener Wechsel und als Solawechsel. Der gezogene Wechsel wird auch als Tratte bezeichnet und ist die häufigste Form. Außerdem handelt es sich beim gezogenen Wechsel um eine besondere Form der Zahlungsanweisung, wobei drei Personen an diesem Wechsel beteiligt sind, nämlich der Aussteller, also der Trassant, der die Zahlung anweist, sowie der Bezogene, also der Trassat, der zur Zahlung angewiesen wird, und der Begünstigte, also der Remittent bzw. Wechselnehmer, der die Zahlung erhalten soll. Der Solawechsel wird wiederum auch als eigener Wechsel bzw. als Alleinwechsel bezeichnet und kommt unter anderem als Kautionswechsel zu Sicherungszwecken zum Einsatz.

Wie bereits erwähnt ist der Wechsel ein Wertpapier, der ein Recht verbrieft, welches jedoch nur mit Innehabung des Wechsels ausgeübt werden kann. Weiters lautet der Wechsel auf einen bestimmten Namen und kann somit auch ohne Hinzufügen einer besonderen Orderklausel auch mittels eines Indossaments übertragen werden.

Eine Wechselverbindlichkeit wird üblicherweise eingegangen, weil der Wechselschuldner dem Wechselgläubiger etwas schuldet, wie beispielsweise etwa aus einem Kauf oder aus einem Werkvertrag. Daher bleibt die zugrunde liegende Forderung bis zur Befriedigung der Leistung vom Gläubiger bestehen, wenn der Gläubiger und der Schuldner nicht Leistung an Zahlung statt vereinbart haben. Unter Leistung an Zahlung statt ist eine Leistung statt eine Zahlung zu verstehen. Es ist erwähnenswert, dass der Gläubiger, der den Wechsel als Zahlungsmittel angenommen hat, nach dem Zweck des Wechselgeschäftes verpflichtet ist, seine Befriedigung zuerst aus dem Wechsel zu suchen. Es ist erwähnenswert, dass der Wechsel die Verbriefung sowie die Verkehrsfähigkeit der Forderung erleichtert. Außerdem ist die wichtigste wirtschaftliche Funktion des Wechsels die Zahlungsfunktion. Auf dem Gebiet des Kreditverkehrs hat der Wechsel ebenso eine wichtige Funktion, wobei man nach Einsatzform dieses Wechsels bei der Kreditfunktion wiederum zwei Arten von Wechsel unterscheiden kann, und zwar den Warenwechsel und den Finanzwechsel.

Der Warenwechsel wird auch Handelswechsel genannt, während der Finanzwechsel auch als Kreditwechsel bezeichnet wird. Der Warenwechsel ist im täglichen Geschäftsverkehr üblich. Außerdem liegt dem Warenwechsel eine Warenlieferung zugrunde, wobei der Käufer im Grundgeschäft einen vom Verkäufer ausgestellten Wechsel in der Kaufpreishöhe, allenfalls auch unter Hinzurechnung von Zinsen bzw. Spesen oder Provisionen, akzeptiert. Es ist erwähnenswert, dass für die Laufzeit des Wechsels dem Käufer bzw. dem Akzeptant ein Kredit gewährt wird, da der berechtigte Wechselinhaber diesen nämlich erst bei Fälligkeit den ausstehenden Betrag zahlen muss. Die Laufzeit des Wechsels beträgt üblicherweise drei Monate und wird deswegen auch oft als Dreimonatsakzept bezeichnet. Als Beispiel hierfür kann genannt werden, dass bei einer Lieferung von Waren am 16. Mai ein Wechsel für den 16. August ausgestellt wird, wobei der Käufer aber bereits drei Monate vor dem vereinbarten Zahlungstermin schon über die Ware verfügen kann.

In diesem Zusammenhang muss auch der Akzeptantenwechsel berücksichtigt werden. Der Akzeptantenwechsel wird vom Verkäufer ausgestellt und vom Käufer akzeptiert, aber die Verwertung erfolgt mittels des Akzeptanten des Wechsels. Um die Verwertung des Akzeptantenwechsels jedoch durch den Akzeptanten möglich zu machen, versieht der Aussteller diesen Wechsel mit einem sogenannten Blankoindossament, damit der betreffende Besitzer des Wechsels zur Geltendmachung der verbrieften Forderung ermächtigt wird. Außerdem bleibt der Wechsel beim Akzeptanten und dieser kann dann den aus dem Blankoindossament legitimierten Inhaber diskontieren. Üblicherweise erfolgt die Diskontierung des Akzeptanten bei dessen Hausbank, mit welcher dieser in der Regel zuvor besonders günstige Diskontkonditionen ausgehandelt hat. Der Akzeptant verwendet dann den erhaltenen Erlös aus dem Diskont zur Begleichung seiner Schuld beim Verkäufer, wobei dies jedoch durch Barzahlung oder durch Überweisung an den Verkäufer ablaufen kann. Üblich ist oft auch die Begleichung der Schuld durch einen Wechsel-Scheck-Verfahren, wobei der Akzeptant über den Erlös aus dem Wechseldiskont, welcher ihm auf sein Konto gutgeschrieben wurde, verfügt, indem er dem Verkäufer einen auf den betreffenden Betrag ausgestellten Scheck aushändigt, den dieser dann bei der Hausbank des Akzeptanten einlösen lässt.

Es ist erwähnenswert, dass die Vorteile eines Akzeptantenwechsels vor allem beim Käufer liegen, da dem Wechsel nämlich zu seinen Gunsten eine Kreditfunktion zukommt und da er den Wechsel erst dann einlösen muss, wenn er ihm von der diskontierenden Bank bei der Fälligkeit des Wechsels vorgelegt wird. Hier wird dem Käufer über die Laufzeit des Wechsels ebenso ein Kredit gewährt, wobei auch noch Kostenvorteile hinzukommen, da Diskontkredite üblicherweise billiger sind als Kontokorrentkredite. Außerdem kann der Käufer wegen der faktischen Barzahlung eventuelle Skonti und Preisnachlässe in Anspruch nehmen. Für den Verkäufer hat ein Akzeptantenwechsel eher keinen Vorteil, da sich das Geschäft für ihn wirtschaftlich wegen der unverzüglichen Begleichung seiner Forderung durch Barzahlung bzw. durch Überweisung oder durch Erhalt eines Schecks wie ein Bargeschäft darstellt, so dass der Verkäufer auf besondere Sicherheiten verzichten muss. Der Verkäufer wird jedoch als Aussteller zum Rückgriffschuldner und bei einer Nichteinzahlung des Wechsels von der diskontierenden Bank zur Haftung herangezogen.

Auch der Finanzwechsel, der auch Kreditwechsel genannt wird, muss berücksichtigt werden. Hierbei erfolgt die Wechselbegebung ohne Zusammenhang mit einer Warenlieferung oder anderen Produkten einer Leistungserbringung. Dabei gibt der Akzeptant sein Akzept ohne einen direkten Gegenwert vom Aussteller zu erhalten. Sodann wird dem Aussteller über die Verwertungsmöglichkeit des Wechsels, in der Form einer Stundung der eigenen Leistungsverpflichtung, ein Kredit verschafft. Der Kunde wiederum verpflichtet sich bei einer Inanspruchnahme der Bank aus dem Wechsel, das heißt bis zu deren Fälligkeit, durch die Rückzahlung des Kredits für eine entsprechende Deckung zu sorgen. Sollte der Kunde diese Verpflichtung nicht nachkommen, wendet die Bank beim Akzeptkredit keine unmittelbaren eigenen Mittel auf, sondern die Bank stellt ihren Kunden nur ihre Bonität zur Verfügung. Dies stellt ein Haftungskredit oder eine Kreditleihe dar.

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