Worauf sollte man bei Abschluss eines Versicherungsvertrages achten?




Bevor man einen Versicherungsvertrag oder Kreditvertrag abschließt, sollte man davor reiflich darüber nachdenken und sich informieren. Wenn man eine kürzere Laufzeit wünscht, sollte man dies vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer besprechen und schriftlich im Versicherungsvertrag festhalten lassen. Es ist wichtig, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen aushändigt. Es ist auch sehr wichtig den Inhalt der ausgehändigten Polizze mit dem Inhalt des unterschriebenen Versicherungsantrages zu vergleichen, um sicherzugehen, dass die Polizze nicht den vom Versicherungsnehmer unterschriebenen Versicherungsantrag widerspricht. Falls der Inhalt der Polizze vom Versicherungsantrag abweicht, muss diese Abweichung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Versicherungspolizze schriftlich widersprochen werden, weil sonst die Abweichung gültig wird. Jedoch ist die Versicherung verpflichtet dem Versicherungsnehmer auf solch eine Änderung hinzuweisen.

Falls diese Hinweispflicht vom Versicherer verletzt wird, gilt selbstverständlich ohne Ausnahme der Inhalt des Versicherungsantrages. Wenn die Polizze dem unterschriebenen Versicherungsantrag widersprechen sollte, besteht die Möglichkeit vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer vor Unterschreiben des Antrags nicht alle Versicherungsbedingungen erhalten hat. Die Rücktrittsfrist beträgt zwei Wochen ab Erhalt der Polizze und für den Vertrag relevante Versicherungsbedingungen.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem halben Jahr besteht kein Rücktrittsrecht. Der Versicherungsvertrag kann unter Einhaltung einer im Vertrag festgelegten Frist vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Jedoch sollte man eine Kündigung vorsichtig angehen, da diese unerwartete Kosten verursachen kann. Solche unerwartete Kosten, die bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags auftreten könnten, wären z.B. die Rückzahlung von Dauerrabatte, welche in Form eines Prämiennachlasses für eine lange Bindungsdauer gewährt wurden. Das bedeutet also, dass das Versicherungsunternehmen bei vorzeitiger Kündigung Ersatz des gewährten Dauerrabattes verlangen kann. Dies erfolgt meist durch eine Differenzzahlung, indem der Versicherer vom Versicherungsnehmer die Differenz zwischen der vereinbarten Prämie und der Prämie für Verträge mit einer Laufzeit, die der tatsächlich verstrichenen Laufzeit entspricht, verlangt. Wenn der Versicherungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, liegt ein befristeter Versicherungsvertrag vor, der automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet.

Befristete Versicherungsverträge werden oft mit einer Verlängerungsklausel abgeschlossen, was bedeutet, dass diese Verträge sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig den Vertrag schriftlich kündigt. Falls der Versicherungsvertrag also unbefristet ist bzw. mit einer Verlängerungsklausel abgeschlossen wurde, muss unbedingt rechtzeitig schriftlich gekündigt werden, um den Versicherungsvertrag zu beenden. Wichtig ist es, dass die schriftliche Kündigung spätestens drei Monate, bei einigen Versicherungsverträge ein Monat, vor Ablauf des Versicherungsvertrags beim Versicherer einlangt. Beispiel: der Versicherungsnehmer schließt eine Versicherung für die Dauer von 10 Jahren ab, welche bis 31.12. läuft. Daher muss seine Kündigung bis spätestens 30.09. beim Versicherer einlangen, um den Vertrag zu beenden. Falls die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt, besteht der Vertrag bis 31.12. und endet mit Ablauf dieses Tages.

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