Was ist ein Kreditvertrag?




Im Schuldrecht herrscht Vertragsfreiheit. Das führte dazu, dass die Praxis neben dem alten im Gesetz geregelten Darlehen, eine einfachere, modernere Rechtsfigur entwickelte: den Kredit(eröffnungs)vertrag als bloßen Konsensualvertrag. Er ermöglicht in mancher Hinsicht eine flexiblere Kreditierung und kam einem modernen Wirtschaften entgegen.

Er ist kein Darlehnsvertrag, weil dieser ein Realvertrag ist, bei dem der verbindliche Abschluss erst mit dem Erbringen der vereinbarten Leistung zustande kommt. Der Krediteröffnungsvertrag lässt zwischen den Parteien ein Kreditverhältnis, also ein Dauerschuldverhältnis, entstehen, dessen gegenseitige Leistungen darin bestehen, dass für eine bestimmte Zeit Kredit in bestimmter Höhe, sogenannter Kreditrahmen, gegen entsprechendes Entgelt zur Verfügung gehalten wird. Ein praktisch wichtiger Anwendungsfall des Kreditvertrags ist, vor allem für Kaufleute, der Kontokorrentkredit. Ein Kontoinhaber kann über den Aktivstand des Kontos hinaus bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze, sogenannter Kreditrahmen, verfügen und wird dadurch im Ausmaß des in Anspruch genommenen Kredits Kreditnehmer. Kontokorrentkredite sind Kredite in laufender Verrechnung, bei denen der Verbraucher im Rahmen der vereinbarten Laufzeit über den Kreditvertrag oder Teile davon frei und wiederholt verfügen kann.

Für die Kontoüberziehung verlangen Kreditinstitute bankmäßige Zinsen. Daneben sind individuelle Vereinbarungen möglich. Die Konditionen, insbesondere die Zinsen, für gegebene Kredite sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich und wechseln immer wieder, was einen Vergleich bei Inanspruchnahme nahe legt. Zu unterscheiden sind Schalter- oder Wohnkredite, Drei- oder Fünf-Jahres-Fix-Kredite sowie Hypothekar- und Lombardkredite etc. Eine Lombardkreditvereinbarung ist eine Umschreibung der Kontokorrentvereinbarung. Der unternehmerische Geschäftsverkehr kennt ein besonderes Aufrechnungs- und Abrechnungsverfahren zwischen Kaufleuten, die in ständiger Geschäftsbeziehung stehen. Hier kommt es nicht zu einer laufenden Auf- und Abrechnung zwischen den einzelnen Forderungen und Gegenforderungen (Schuldposten), sondern zu einer periodisch globalen Abrechnung und Aufrechnung zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Sei es monatlich, halbjährlich oder jährlich. Zum festgelegten Zeitpunkt wird der Saldo festgestellt, das ist die Differenz zwischen der Summe der Forderungen und Gegenforderungen, und abgerechnet. Nur die Differenz wird geschuldet und in der Folge bezahlt. Die sich deckenden Forderungsbeträge werden vereinbarungsgemäß kompensiert.

Verbraucherkreditverträge bedürfen unbeschadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts der Schriftform. Dem Verbraucher wird auch das Recht eingeräumt vom Kreditinstitut schon den Entwurf des in Aussicht genommenen Vertrages verlangen zu können. Darüber hinaus hat der Verbraucherkreditvertrag, wie der Ratenbrief, einen bestimmten Inhalt aufzuweisen, und zwar Gesamtbelastung, Kostenelemente, effektiver Jahreszinssatz, eine allfällige Zinsgleitklausel sowie Anzahl und Höhe der Fälligkeitszeitpunkte der rückzuzahlenden Teilbeträge. Verbraucher sind nunmehr berechtigt, ihre Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherkreditvertrag ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen.

Kreditinstitute haben gegenüber Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, unter anderem folgende Sorgfaltspflichten zu beachten:

Ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters keine Ausgabe von Karten für Bargeldbezug sowie Scheckkarten vor Vollendung des 18. Lebensjahrs, bei Vorliegen regelmäßiger Einkünfte nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Der Geldbezug von Jugendlichen durch Geldausgabeautomaten ist auf wöchentlich Euro 400,- zu begrenzen.

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