Unterschied zwischen Bankkarte und Kreditkarte




Eingangs muss erwähnt werden, dass eine Bankkarte eine kleine Karte aus Kunststoff mit integriertem Magnetstreifen und bzw. oder Chip ist, die von einer Bank ausgegeben wird. Die Bankkarte wird auch als Servicekarte bezeichnet. Außerdem ermöglicht die Bankkarte ihrem Besitzer, Geld von seinem Konto abzuheben, und zwar am Geldautomaten der jeweiligen Bank in Verbindung mit einer PIN sowie am Schalter der jeweiligen Bank in Verbindung mit PIN bzw. Ausweis oder Unterschrift. Außerdem sind reine Bankkarten heut zu tage selten, da die meisten Bankkarten zusätzliche Funktionen integrieren, wie etwa Debitkarte, Kreditkarte, Bargeldbezugskarte oder Geldkarte.

Es muss beachtet werden, dass es bei den Servicecards zwei verschiedene Versionen gibt, und zwar mit Zahlungsfunktion und ohne Zahlungsfunktion. Bei der Karte ohne Zahlungsfunktion handelt es sich um eine reine Bankkarte, die nur zum Abheben und Einzahlen von Bargeld an Bankautomaten und zum Ausdrucken von Kontoauszügen verwendet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass auf dem Magnetstreifen die Kundendaten wie Name, Vorname und PIN gespeichert sind. Die Karte selbst trägt aber nur das Logo der Bank sowie die Kundendaten. Bei der Karte mit Zahlungsfunktion handelt es sich wiederum um eine Smartcard, die in Zusammenarbeit mit einem Kreditkarteninstitut, wie beispielsweise etwa unter anderem Visa oder Mastercard, ausgegeben wird. Die verbreiteste Karte mit Zahlungsfunktion ist eigentlich die EC-Karte. Hierbei muss beachtet werden, dass die Karte mit Zahlungsfunktion an zahlreichen Akzeptanzstellen zur Zahlung verwendet werden kann, da sie vom Bankinstitut bzw. vom Kreditkarteninstitut ausgegeben wird.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass es sich bei der Bankkarte um eine Bank-Kundenkarte mit integrierter Kreditkartenfunktion der Marke Maestro handelt. Damit kann man nämlich problemlos an Automaten der eigenen Bank bzw. Sparkasse und auch an fremdem Geldautomaten in der ganzen Welt Bargeld abheben sowie im Inland in Restaurants, Kaufhäusern und Geschäften bezahlen. Dabei wird der Betrag dem Geschäft sofort vom Girokonto gutgeschrieben. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass mit der Bankkarte im Gegensatz zur Kreditkarte keine automatische Deckungszusage verbunden ist und dass ein Kredit nur im Rahmen eines Dispositionskredits gewährt wird, der für das Konto vereinbart wurde.

Es ist erwähnenswert, dass es sich unter anderem bei Visa oder Mastercard wiederum um Kreditkarten handelt, bei denen die Umsätze auf einem Kartenkonto auflaufen und einmal monatlich über das Girokonto des Inhabers eingezogen werden. Es muss beachtet werden, dass eine Kreditkarte eine Karte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen ist und weltweit einsetzbar ist, und zwar sowohl im täglichen Geschäftsleben wie Privatleben als auch bei Online-Geldtransaktionen. Wie bereits erwähnt, wird die Kreditkarte im Fall von Visa oder Mastercard von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen ausgegeben, wobei die Kreditkarte aber im Fall von Diners und American Express wiederum direkt von der Kartengesellschaft ausgegeben wird. Darüber hinaus teilen sich diese vier Gesellschaften, also Visa und Mastercard sowie Diners und American Express, nahezu den gesamten europäischen Kreditkartenmarkt.

Außerdem trägt der Händler, bei dem der Karteninhaber seine Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die Gebühren bzw. die Transaktionskonten. Sie werden nämlich in Form eines Abschlages, also Disagio, erhoben. Die Höhe des Disagios ist jedoch je nach Branche und nach Transaktionsvolumen des Verkäufers unterschiedlich und üblicherweise von der Kreditkartengesellschaft vorgegeben. Dennoch gilt aber, dass diese Gebühren höher sind als bei der Zahlungsabwicklung mit einer Maestro-Karte oder EC-Karte. Es ist erwähnenswert, dass viele Kreditinstitute Kreditkarten kostenlos an ihre Kunden ausgeben. Einige Kreditinstitute verlangen jedoch einen gewissen Umsatz auf der Kreditkarte, damit diese für den Kunden kostenlos ist. Andere Kreditinstitute verlangen wiederum eine Jahresgebühr. Der Gebrauch der Kreditkarte ist im Inland in der Regel kostenlos und wird oft sogar durch Prämien belohnt, während der Gebrauch der Kreditkarte im Ausland wiederum mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein kann.

Auf der Kreditkarte befindet sich eine Kreditkartennummer, die zwölfstellig bis sechzehnstellig ist und eine eindeutige Identifikationsnummer darstellt. Daher wird die Kreditkarte durch die Kreditkartennummer eindeutig identifiziert; diese Kreditkartennummer kann beispielsweise etwa am Geldautomat einer Person zugeordnet werden und diese Person kann sodann ihre eigene Identität mit der PIN bestätigen. Auch beim üblichen Kaufvertrag mit einer Kreditkarte dient diese Kreditkartennummer zur Identifikation der Kreditkarte und der Person, die wiederum mit ihrer Unterschrift ihre eigene Identität nachweist. Es muss beachtet werden, dass die Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte auf jeden Fall eine ausreichende Bonität ist, die oft in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss.

Ein wesentlicher Punkt stellt auch die Haftung bei Kartenmissbrauch dar. Denn sobald der Verlust der Kreditkarte dem ausgebenden Kreditkarteninstitut angezeigt wird, hat der Kreditkarteninhaber nämlich für missbräuchliche Verfügungen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Der Kreditkarteninhaber haftet jedoch für Schäden, die vor der Sperre entstanden sind, mit bis zu Euro 50,-; außer wenn die grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtung des Kreditkarteninhabers zum Missbrauch beigetragen hat, wie beispielsweise etwa die Verletzung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte bzw. die Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung der Geheimzahl oder zur unverzüglichen Benachrichtigung nach Bekanntwerden des Verlustes. Diese Verpflichtung wird beispielsweise etwa auch dann verletzt, wenn der Kreditkarteninhaber die Kreditkarte im Auto aufbewahrt hat. Wenn der Kreditkarteninhaber durch eine grob fahrlässige Verletzung seiner Verpflichtung zum Missbrauch der Kreditkarte beigetragen hat, muss er somit selbst für den Schaden haften, und zwar auch dann, wenn er glaubhaft versichert, dass er die Geheimzahl nirgendwo notiert hatte.

In diesem Zusammenhang muss ebenso berücksichtigt werden, dass es von verschiedenen Banken neben der üblichen Kreditkarte auch das Angebot der Prepaid-Kreditkarte gibt. Die Prepaid-Kreditkarte sieht zwar wie eine Kreditkarte aus und ist im Grunde auch nicht von einer echten Kreditkarte zu unterscheiden, aber bei der Prepaid-Karte gibt es für den Karteninhaber jedoch keinen Kredit. Außerdem kann der Karteninhaber mit der Prepaid-Karte nur über ein Guthaben verfügt werden, das er zuvor auf dem Kreditkartenkonto deponiert hat. Dies kann jedoch nicht als Nachteil gesehen werden, wenn das Guthaben auf dem Kartenkonto gut verzinst wird und wenn der Karteninhaber sowieso nicht vorhatte, den mit einer Kreditkarte verbundenen Kredit in Anspruch zu nehmen, der meisten zu hohen Zinsen gewährt wird. Außerdem gilt die Prepaid-Kreditkarte weltweit und kann daher auch im außereuropäischen Ausland verwendet werden. Sollte eine Bank etwa die kostenlose Geldausgabe an Automaten mit dem VISA-Zeichen versprechen, gilt dies nämlich ebenso für die Prepaid-Karte.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass eine Bankkarte nicht gleich eine Kreditkarte ist. Denn jede Person, die ein Girokonto hat, bekommt nämlich auch eine Bankkarte dazu. Wie bereits erwähnt, kann mit der Bankkarte Geld am Automaten abgehoben werden und auch bargeldlos gezahlt werden. Es ist erwähnenswert, dass neben der kostenlosen Bankkarte zum Girokonto auch eine Kreditkarte beantragt werden kann. Dabei hängt es jedoch von der jeweiligen Bank ab, ob es sich um eine kostenlose Kreditkarte handelt, da nämlich nicht jede Bank eine kostenlose Kreditkarte anbietet. Üblicherweise ist aber die kostenlose Kreditkartennutzung zum Girokonto ein Jahr lang frei, wobei aber ab dem zweiten Jahr sodann Gebühren bezahlt werden müssen. In der Regel ist aber das Abheben von Bargeld an einem Bankautomaten nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Es gibt jedoch nur ganz wenige Banken, die eine komplett kostenlose Kreditkarte anbieten, wenn der Kunde bei ihnen ein Girokonto hat.

Der Unterschied zwischen einer Bankkarte und einer Kreditkarte besteht darin, dass der Inhaber einer Kreditkarte bei seiner Bank einen Kredit hat. Das wiederum bedeutet, dass auf Kredit eingekauft wird; wenn also mit der Kreditkarte gezahlt wird, wird somit erst am Ende eines Monats abgerechnet. Sollte aber mit einer normalen Masterkarte oder Bankkarte bezahlt werden, wird dieser Betrag unmittelbar nach dem Kauf vom Girokonto abgebucht, aber einen Kreditrahmen gibt es dabei nicht. Es ist erwähnenswert, dass auch eine Kreditkarte zum Girokonto eine Prepaid-Kreditkarte sein kann. Es muss also festgehalten werden, dass mit der Bankkarte oder mit der Masterkarte zum Girokonto kostenlos an bestimmten Bankautomaten Bargeld abgehoben werden kann sowie bargeldloses Zahlen möglich ist und dass kein Kreditrahmen gegeben ist, da der Betrag sofort vom Girokonto abgebucht wird, weiters bestehen keine Gebühren.

Dennoch ist das Einkaufen im Internet mit der Bankkarte grundsätzlich nicht möglich. Mit der Kreditkarte zum Girokonto kann wiederum kostenlos an allen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, wobei auch bargeldloses Zahlen im Inland und Ausland möglich ist, weiters sind auch Einkäufe jederzeit im Internet möglich. Einige Banken können jedoch Gebühren verlangen. Außerdem ist die Kreditkarte auch als Prepaid-Kreditkarte möglich.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel