Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum




Eingangs muss erwähnt werden, dass der Begriff SEPA, also Single Euro Payments Area, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum bezeichnet, bei dem keine Unterscheide mehr zwischen inländischen Zahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden. Außerdem umfasst der SEPA-Raum derzeit alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein sowie Norwegen und die Schweiz. Aufgrund des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes stehen dem Kunden neben der Möglichkeit, Euro-Beträge über ein einziges Konto abwickeln zu können auch einfache und sichere Zahlungsinstrumente, wie SEPA-Überweisung sowie SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen, zur Verfügung. Es muss beachtet werden, dass Kunden mit ihnen leichter am internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen können.

In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die SEPA mit dem Ziel geschaffen wurde, traditionelle Zahlungsverfahren, die sich bisher an den Zahlungsstandards auf nationaler Ebene orientierten, abzulösen, da die Einführung des Euros als gemeinsame Währung nämlich nicht ausreichte, um den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu verwirklichen. Es muss beachtet werden, dass eine Standardüberweisung für den Europäischen Raum nur bei Transaktionen bis zu einer Höhe von maximal Euro 50.000,- in anderen Staaten der Europäischen Union und in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes angewendet werden konnte. Diese Begrenzung des Transaktionsbetrages soll durch die Einführung der SEPA-Überweisungen jedoch komplett wegfallen. Nun hat der Bankkunde vielmehr die Möglichkeit, Transaktionen auch ohne jegliche Betragsbegrenzungen vorzunehmen.

Außerdem hat sich seit der Einführung des SEPA unter anderem auch der Transaktionszeitraum verbessert. Früher nahm nämlich eine Überweisung in das Ausland bis zur endgültigen Verfügung des Empfängers über den Betrag einige Zeit in Anspruch, während der Kunde jetzt nun bereits nach höchstens drei Bankgeschäftstagen vollen Zugriff auf den Überweisungsbetrag hat. Ein weiterer Unterschied zum traditionellen Überweisungsverfahren auf Ebene der Europäischen Union liegt in der Identifikation des Zahlungsempfängers. Denn anstatt über die bisher verwendete Bankleitzahl und Kontonummer, wird der Zahlungsempfänger nun nämlich durch seine IBAN, also Internationale Kontonummer, und den BIC, also Internationale Bankleitzahl, identifiziert. Es muss beachtet werden, dass die BIC auch häufig als SWIFT-Code bezeichnet wird. Außerdem wird bei der SEPA-Überweisung genauso wie bei der bisherigen EU-Standardüberweisung nur der Preis für inländische Überweisungen erhoben.

In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass durch den einheitlichen europäischen Zahlungsraum Überweisungen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie von und nach Island, Liechtenstein sowie Norwegen und der Schweiz genauso günstig sowie auch schnell wie Inlandsüberweisungen sind. Außerdem wurde im Zuge der Realisierung des einheitlichen europäischen Zahlungsraumes auch die bis zu diesem Zeitpunkt für Auslandsüberweisungen zu benutzende EU-Standardüberweisung durch die sogenannte SEPA-Überweisung oder Euro-Überweisung abgelöst. Wie bereits erwähnt, besteht das Besondere an der neuen SEPA-Überweisung darin, dass mit ihr nämlich sowohl Inlandsüberweisungen als auch internationale Überweisungen innerhalb der Europäischen Union sowie von und nach Island, Lichtenstein sowie Norwegen und der Schweiz möglich sind. Es muss jedoch beachtet werden, dass diese Internationalisierung wiederum zur Folge hat, dass die bisher bei Überweisungen verwendeten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen durch einheitliche Formate ersetzt werden mussten.

Aus diesem Grund hat das Europäische Normierungsgremium nämlich die IBAN als neue europäische Kontonummer eingeführt. Denn anstatt der bisherigen Bankleitzahlen tritt nun der BIC, also die internationale Bankleitzahl, welcher von der SWIFT festgelegt wird und daher häufig auch als SWIFT-Code bezeichnet wird.

Auch das SEPA-Einzugsverfahren muss berücksichtigt werden. Denn das SEPA-Einzugsverfahren soll nämlich langfristig die bestehenden Einzugsverfahren ablösen. Das SEPA-Einzugsverfahren bringt für Konsumenten eine einheitlich längere Einspruchsfirst bei strittigen Einzügen bzw. bei nicht autorisierten Einzügen und einen genauen Fälligkeitstermin für einen Einzug. Das bedeutet also, dass die Kunden den exakten Tag der Kontobelastung wissen. Es muss beachtet werden, dass die Einspruchsfrist bei strittigen Einzügen bzw. bei nicht autorisierten Einzügen nunmehr acht Wochen ab Einzugsdatum beträgt.

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