Zweck des Verbraucherkredites




Eingangs muss erwähnt werden, dass als Verbraucherkredit grundsätzlich alle Kredite bezeichnet werden, die an Privatpersonen ausgegeben werden, und nicht an Unternehmen oder auch nicht an öffentliche Institutionen. Bei Verbraucherkrediten handelt es sich somit um Kredite, die nur an natürliche Personen ausgegeben werden. Außerdem werden Verbraucherkredite üblicherweise von Filialbanken vergeben. Verbraucherkredite sind jedoch in ihrer Höhe nicht begrenzt, wobei aber eine entsprechende Bonität vom Kreditnehmer gefordert wird. Es ist erwähnenswert, dass die Bonität des Kredites von der Kreditwürdigkeit und von der Kreditfähigkeit des Kreditnehmers abhängig ist. Außerdem werden klassische Verbraucherkredite für verschiedene Konsumgüter verwendet, wie beispielsweise etwa für Kraftfahrzeuge bzw. für Einrichtungen oder auch für Urlaube. Verbraucherkredite werden aber auch oft zur Finanzierung von Immobilien in Anspruch genommen. Es muss beachtet werden, dass die jeweiligen Güter, die mit dem Verbraucherkredit finanziert werden, gleichzeitig auch als Sicherheit für diesen Kredit dienen.

In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass der Verbraucherkredit bzw. Privatkredit somit üblicherweise von Banken für Konsumzwecke vergeben wird und auch als Schalterkredit bzw. Abstattungskredit oder Konsumkredit bezeichnet wird. Außerdem verwenden Konsumenten den Verbraucherkredit üblicherweise für gewisse Anschaffungen mit kürzerer Lebensdauer, wie beispielsweise etwa Möbeln oder Autos. Außerdem muss beachtet werden, dass Verbraucherkredite bzw. Privatkredite günstiger sind als das Überzeihen des Girokontos bzw. als die Pfandleiher oder als Kreditvermittler. Verbraucherkredite sind grundsätzlich in gleichbleibenden monatlichen Beträgen, also in Raten, zu einem zuvor festgelegten Zinssatz zurückzuzahlen. In der Regel werden Verbraucherkredite ohne die Stellung von Sicherheiten herausgegeben, wobei aber üblicherweise im Vertrag eine Lohnabtretung und Gehaltsabtretung als Sicherheit vereinbart wird.

Für den Fall, dass die Zahlungsfähigkeit bzw. die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers nicht ausreichen sollte, kann die Bank zusätzlich auch noch eine Bürgschaft verlangen. Weiters kann der Kreditnehmer üblicherweise jederzeit und auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Kreditvertrag zurücktreten. Dabei darf aber eine eventuell vereinbarte Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Es ist erwähnenswert, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, wenn der Kreditnehmer frühzeitig aus dem Vertrag aussteigt.

Unter bestimmten Umständen darf auch die betreffende Bank den Verbraucherkredit kündigen, und zwar dann wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten gänzlich oder teilweise in Verzug ist oder wenn Ratenrückstände von mindestens zehn Prozent, bei einer Laufzeit des Ratenkredits unter drei Jahre, bzw. von mindestens fünf Prozent, bei einer Laufzeit des Ratenkredits über drei Jahre, des Nennbetrages des Darlehens bestehen. Bevor die Bank jedoch den Kredit überhaupt kündigen kann, muss sie aber in der dritten Mahnung die Kreditkündigung, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist und mit Verweis auf die Folgen, angedroht haben.

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