Abschluss eines Darlehens




Unter Darlehen ist ein Geldgeschäft und Kreditgeschäft zu verstehen, das auf die Verschaffung von Kapital gerichtet ist. Durch das Darlehen wird also eine Sache in das Eigentum des Empfängers übergeben, wobei der Darlehensempfänger wiederum verpflichtet ist, die Sache, die er übernommen hat in gleicher Menge und Art, nach Ablauf einer gewissen vereinbarten Zeit zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, zurückzugeben. Es ist also erwähnenswert, dass wenn sich eine Person von einem Bekannten Geld oder vertretbare Sachen ausborgt, wie etwa Brot, Zigaretten oder Milch, dies ein Darlehen darstellt und nicht eine Leihe, weil nach einer gewissen Zeit die Sache in gleicher Art und Güte zurückzugeben ist, also die Geldsumme, Milch oder Zigaretten, die man sich ausgeborgt hat. Aus diesem Beispiel ist zu sehen, dass zwischen Gelddarlehen, also Geld und Sachdarlehen, wie z.B. Nahrungsmittel, zu unterscheiden ist.

Außerdem gibt es daher neben entgeltliche Darlehen auch unentgeltliche Darlehen. Das unentgeltliche Darlehen stellt ein Freundschaftsdarlehen dar. Darlehensverträge unterliegen grundsätzlich keiner Form und können somit formfrei sowohl mündlich als auch schriftlich gültig abgeschlossen werden. Es steht den Vertragsparteien jedoch frei, vertraglich eine besondere Form zu vereinbaren; dies wird als gewillkürte Form bezeichnet. Darlehensverträge werden jedoch grundsätzlich schriftlich abgeschlossen.

Der Darlehensvertrag kommt erst mit Übergabe der Valuta zustande; dies besteht in den meisten Fällen in Geld. Nach Sachübergabe erwirbt der Darlehensnehmer Eigentum an der übergebenen Sache und kann somit über sie beliebig verfügen. Jedoch hat der Darlehensnehmer sodann auch das Risiko des Verlustes oder des Untergangs der Sache zu tragen. Üblicherweise werden Darlehen in Form von Zinsen geleistet, wobei die Höhe der Zinsen zu vereinbaren ist. Die Darlehenszinsen betragen üblicherweise zwischen vier Prozent und acht Prozent. Da es jedoch keine Zinsenhöchstgrenze in Österreich gibt, werden häufig höhere Zinsen als die gesetzlichen Zinsen vertraglich vereinbar. Diese vertraglich vereinbarten höheren Zinsen stellen sogenannte bankmäßige Zinsen dar. Wenn ein Darlehen mit längerer Laufzeit eingeräumt wird, wird der Geldwert der Darlehenssumme oft durch eine Wertsicherungsklausel gesichert, die aber ausdrücklich zu vereinbaren ist. Zu beachten ist nämlich, dass der Gläubiger die Gefahr der Geldentwertung trägt. Falls der Gläubiger dies nicht möchte, muss er sich dagegen unbedingt durch Vertrag absichern. Somit werden höhere Bankdarlehen oft zusätzlich durch die Bestellung einer Hypothek gesichert.

Bei der Darlehensrückzahlung stellen sogenannte endfällige Darlehen eine Besonderheit dar. Denn bei endfälligen Darlehen werden bis zur Darlehensfälligkeit nur Zinsen zurückbezahlt, wobei die geborgte Summe dagegen erst am Ende der Laufzeit zurückzubezahlen ist. Dies wird in der Regel mit einem Anlageprogramm in Fremdwährung finanziert, wie z.B. Yen oder Schweizer Franken. Solche Darlehen bzw. Kredite sind sehr riskant, weil sie sich nur auszahlen solange die Anlagerendite höher ist als der Kreditzinssatz. Außerdem spielt bei Fremdwährungsveranlagungen das Wechselkursrisiko eine sehr wesentliche Rolle, denn wenn der Wechselkurs für diese Fremdwährungen steigt, steigen auch die Zinsen. Dies führt zu einer beträchtlichen Änderung des ursprünglich niedrigen Zinssatzes und damit auch zu einer höheren Rückzahlungsbelastung, weil der Wechselkurs ansteigt und es dadurch zu einer Zinserhöhung kommt. Der Unterschied zwischen Leihe und Darlehen besteht somit darin, dass bei der Leihe immer dieselbe Sache zurückzustellen ist.

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