Organe der Europäischen Zentralbank




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Europäische Zentralbank ein Organ der Europäischen Union ist. Sie ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Europäischen Union das Europäische System der Zentralbanken. Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Organe der Europäischen Zentralbank sind der Rat der Europäischen Zentralbank sowie das Direktorium der Europäischen Zentralbank und der Erweiterte Rat der Europäischen Zentralbank.

Es muss berücksichtigt werden, dass sich der Rat der Europäischen Zentralbank aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Gouverneuren der Zentralbanken der teilnehmenden Länder der Eurozone zusammensetzt. Außerdem bestimmt der Rat der Europäischen Zentralbank die Richtlinien der Geldpolitik der Europäischen Gemeinschaft sowie geldpolitische Zwischenziele, also Leitzinssätze, und trifft unter anderem sogar Entscheidungen für die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Europäischen System der Zentralbanken.

Das Direktorium der Europäischen Zentralbank wiederum besteht aus dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank sowie aus dem Vizepräsidenten und aus vier weiteren Mitgliedern, die von den Mitgliedstaaten einvernehmlich ernannt werden. Die Aufgabe des Direktoriums besteht in der Ausführung der Beschlüsse und Aufgabenübertragung, die vom Rat der Europäischen Zentralbank formuliert wurden. Die Aufgaben des Direktoriums der Europäischen Zentralbanks bestehen aus der Vorbereitung der Sitzungen des Rates der Europäischen Zentralbank, aus der Durchführung der Geldpolitik des Euroraumes laut den Leitlinien und Entscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank sowie aus der Führung der laufenden Geschäfte der Europäischen Zentralbank und aus der Ausübung bestimmter Befugnisse, die vom Rat der Europäischen Zentralbank übertragen werden, einschließlich bestimmter Befugnisse normativer Art. Es muss beachtet werden, dass das Direktorium der Europäischen Zentralbank zwar die Geldpolitik des Euroraumes gemäß den Leitlinien und den Entscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank durchführt, aber hierzu den nationalen Zentralbanken des Euroraumes die notwendigen Weisungen erteilt.

Der Erweiterte Rat der Europäischen Zentralbank setzt sich wiederum aus dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, aus dem Vizepräsidenten sowie aus den Präsidenten aller nationalen Zentralbanken, also Gouverneuren, und auch aus der nicht an der Eurozone teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also aus Ländern, die den Euro noch nicht eingeführt haben, zusammen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Erweiterte Rat die Restaufgaben vom Europäischen Währungsinstitut für die noch nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten wahrnimmt, und zwar unter anderem vor allem deren Heranführung an die gemeinsame Währung „Euro“ sowie ferner auch die Erfüllung der Beratungsfunktionen der Europäischen Zentralbank gegenüber dem Europäischen System der Zentralbanken, die Erhebung statistischer Daten und auch die Erstellung von Viertelberichten und Jahresberichten der Europäischen Zentralbank.

Es muss jedoch beachtet werden, dass die Kompetenzen beim Rat der Europäischen Zentralbank liegen. Denn alle wichtigen Funktionen, wie beispielsweise etwa unter anderem Offenmarkttransaktionen sowie Devisengeschäfte, bedürfen der Genehmigung des Rates der Europäischen Zentralbank. Daher ist der Rat der Europäischen Zentralbank das beschlussfassende Organ, da er nämlich mit seinen Präsidenten der nationalen Zentralbanken die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank jederzeit überstimmen kann. Es ist ebenso erwähnenswert, dass mit der Europäischen Zentralbank nur ein Überbau der nationalen Zentralbanken geschaffen wurde.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel