Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Entwicklungszusammenarbeit auch als Entwicklungshilfe bezeichnet wird und das gemeinsame Bemühen von Industrieländern und Entwicklungsländern ist, weltweite Unterschiede in der sozioökonomischen Entwicklung sowie in den allgemeinen Lebensbedingungen dauerhaft und nachhaltig abzubauen. Außerdem kann die staatliche Entwicklungszusammenarbeit in multilaterale Entwicklungszusammenarbeit und in bilaterale Entwicklungszusammenarbeit untergliedert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Industrieländer im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit gewisse Zahlungen an überstaatliche Zusammenschlüsse und Organisationen leisten, die diese Gelder wiederum verwalten und im Rahmen unterschiedlichster Programme an Entwicklungsländer auszahlen. Als multilaterale Geber kommen beispielsweise etwa unter anderem die Weltbank-Gruppe, die Vereinten Nationen, der Global Fund to fight Aids and Tuberculosis and Malaria, das UN-Umweltprogramm bzw. der UN-Bevölkerungsfonds oder das UN-Welternährungsprogramm in Betracht.

Im Gegensatz zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen Industrieländer in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ihre Partnerländer durch finanzieller sowie technischer und personeller Zusammenarbeit. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Hilfe durch bilaterale Abkommen zwischen dem Geberland und Empfängerland geregelt wird. Das wichtigste Gremium der bilateralen Geber ist das Development Assistance Committee. In ihm sind zweiundzwanzig Industrienationen sowie die Europäische Union vertreten und sie legen alle drei Jahre einen Bericht über ihre Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit vor.

Es muss beachtet werden, dass die Nichtregierungsorganisationen wichtige Akteure im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind. Die Nichtregierungsorganisationen sind in verschiedenen Themenfeldern tätig und finanzieren sich Großteils über Spendengelder, wobei sie aber auch staatliche Zuwendungen erhalten. Einige Nichtregierungsorganisationen sind hauptsächlich politisch aktiv, um eine Gesetzesänderung sowohl in den Industrieländern als auch in den Ländern, in denen sie arbeiten, zu erreichen. Es muss aber beachtet werden, dass Nichtregierungsorganisationen, die auch in Entwicklungsländern aktiv sind, in ihrer Entwicklungszusammenarbeit auf jeden Fall Wert darauf legen, dass sie die Menschen in den Entwicklungsländern zu Hilfe zur Selbsthilfe befähigen.

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit wiederum unterstützt Länder in Asien, Afrika, Zentralamerika sowie in Osteuropa und in Südosteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen sowie wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die Strategien und Programme plant, während die Austrian Development Agency und die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen umsetzt. Außerdem tragen neben dem Außenministerium auch andere Bundesministerien, Länder sowie Gemeinden und auch die Österreichische Entwicklungsbank zu den österreichischen Entwicklungshilfeleistungen bei. Österreich meldet diese Beiträge sodann als öffentliche Entwicklungshilfeleistungen an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind es auf jeden Fall die Armut zu verringern sowie die Sicherheit zu fördern und die Ressourcen nachhaltig zu schützen. Dabei sind jedoch auch die in den Programmen und Projekten geltenden Grundprinzipien zu beachten, wie etwa die Eigenverantwortung der Partnerländer für ihren Entwicklungsweg, der Respekt vor kultureller Vielfalt, weiters auch die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen sowie die Rücksicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderung.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass die Ziele und Aufgaben der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen und in der Förderung einer nachhaltigen sozialen sowie wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung der Partnerländer in den sieben Schwerpunktregionen bestehen. Diese Schwerpunktregionen sind Ostafrika, Südafrika, Westafrika, Zentralamerika, Himalaya-Hindukusch, Südkaukasus sowie Südosteuropa und Osteuropa. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Schwerpunkte der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit die Siedlungshygiene und Wasser, Energie, ländliche Entwicklung, Bildung und Wissenschaft sowie Entwicklung des Privatsektors und verantwortungsvolle Regierungsführung sind.

An allen Projekten wird Wert auf Armutsminderung, Gendergerechtigkeit sowie Ressourcenschutz und Umweltschutz gelegt. Dabei werden aber auch die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderung sowie das jeweilige soziale und kulturelle Umfeld berücksichtigt. Außerdem führt Österreich Entwicklungszusammenarbeit bilateral mit Partnerländern und multilateral wiederum gemeinsam mit internationalen Organisationen durch.

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