Was ist ein Darlehensvertrag?




Eingangs muss erwähnt werden, dass ein Darlehensvertrag ein Vertrag ist, der häufig auch als Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen verwendet wird. Solch ein Darlehensvertrag wird dann verwendet, wenn Freunde bzw. Verwandte sich gegenseitig Geld leihen, und zwar in den meisten Fällen ohne Zinsen bzw. ohne Gewinnabsicht. Hierbei möchte der Darlehensnehmer meistens die Ziele des Darlehensnehmers unterstützen; dieses Ziel kann beispielsweise etwa der Beginn in die Selbständigkeit oder auch ein Hausbau sein. Dennoch wäre es sinnvoll auch solche Kredite bzw. Finanzierungen durch einen Darlehensvertrag abzusichern. In diesem Darlehensvertrag sollten der Umfang sowie die Bedingungen, der vereinbarte Zinssatz sowie die Fristen für die Kündigung und die Sicherheiten genannt werden. Hierbei liegt somit ein privater Darlehensvertrag vor. Wenn man also Privat Geld verleiht, wie beispielsweise etwa an Bekannten oder an Freunde, ist es somit immer sinnvoll auch bei kleineren Beträgen einen Vertrag aufzusetzen. Außerdem kann ein privater Darlehensvertrag dabei helfen, Schwierigkeiten zu vermeiden. Es muss beachtet werden, dass dieser Darlehensvertrag im Unterschied zu vielen Kreditverträgen kurz abgefasst sein kann bzw. nur die wesentlichen Punkte, die soeben genannt wurden, beinhalten kann.

Es muss beachtet werden, dass ein Darlehensvertrag dann entsteht, wenn einer Person verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergeben werden, dass sie zwar willkürlich darüber verfügen kann, aber nach einer gewissen Zeit genau so viel von derselben Gattung zurückgeben soll. Außerdem wird der Darlehensgeber durch den Darlehensvertrag verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wiederum ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten. Es muss berücksichtigt werden, dass die Personen des Darlehensvertrages Darlehensgeber, also Darleiher, und Darlehensnehmer, also Anleiher, heißen.

In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass der Gegenstand eines Darlehensvertrages entweder Geld oder andere vertretbare Sachen sein kann. Außerdem kann ein Darlehen entweder unentgeltlich oder entgeltlich gewährt werden. Sollten die Vertragsparteien nichts über ein Entgelt vereinbart haben, gilt der Darlehensvertrag im Zweifel als entgeltlich. Ein unentgeltlicher Darlehensvertrag ohne Übergabe der Sache ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Darlehensgeber seine Vertragserklärung schriftlich abgibt. Es muss beachtet werden, dass der Darlehensnehmer bei der Rückgabe der Sachen einen in der Zwischenzeit eingetretenen Wertverlust nicht auszugleichen hat, wenn nichts anders vereinbart ist. Aber der Darlehensnehmer kann sich jedoch auch nicht auf eine Wertsteigerung zur Minderung seiner Rückgabepflicht berufen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Darlehensvertrag auf eine im Voraus bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden kann. Ein Darlehensvertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden, während ein auf bestimmte Zeit geschlossener Darlehensvertrag wiederum durch Zeitablauf endet.

Es muss beachtet werden, dass auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Darlehensvertrages besteht. Denn jeder Vertragspartner kann nämlich den Darlehensvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Aufrechterhaltung des Vertrages aus wichtigen Gründen unzumutbar ist. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der entgeltliche Darlehensvertrag über Geld als Kreditvertrag bezeichnet wird. Dazu zählt nämlich auch ein Vertrag, mit dem ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Die Vertragsparteien eines solchen Kreditvertrages heißen Kreditgeber und Kreditnehmer. Außerdem besteht das Entgelt hierbei grundsätzlich in den vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen. Nach Ende des Kreditvertrages hat der Kreditnehmer den Kreditbetrag samt den noch zu leistenden Zinsen zurückzuzahlen. Unter Umständen kann der Kreditgeber jedoch die Auszahlung des Kreditbetrages verweigern, wenn sich nach Abschluss des Kreditvertrages gewisse Umstände ergeben, die eine Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers oder eine Entwertung bedungener Sicherheiten in einem Ausmaß erweisen, dass die Kreditrückzahlung oder die Zinserrichtung selbst bei Verwertung der Sicherheiten gefährdet sind.

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