Was macht die Finanzmarktaufsicht?




Die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht ist es, den Finanzmarkt zu überprüfen. Zu den Aufgaben der Finanzmarktaufsicht gehören ebenso der Verbraucherschutz und der Anlegerschutz sowie der Gläubigerschutz. Die Finanzmarktaufsicht hilft zwar nicht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, aber sie kümmert sich um jede Beschwerde, die eingebracht wurde, und prüft diese anhand der Gesetze. Die Finanzmarktaufsicht überprüft Banken, Versicherungen sowie Pensionskassen und andere Finanzdienstleister. Weiters beaufsichtigt und überwacht die Finanzmarktaufsicht die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Ihr obliegt somit die Aufsicht über Kreditinstitute, Pensionskassen, Versicherungen und Wertpapiermärkte sowie die Vollziehung anderer Aufgaben, wie etwa die Verfolgung des unerlaubten Betriebes von Bankgeschäften. Außerdem ist die Finanzmarktaufsicht weisungsfrei und durch die externe Kostentragung unabhängig.

Aus dem Gesagten kann entnommen werden, dass die Finanzmarktaufsicht ihr Amt ausübt, ohne dabei an politischen Weisungen gebunden zu sein. Aber das Bundesministerium für Finanzen ist dennoch berechtigt der Finanzmarktaufsicht bestimmte Prüfhandlungen vorzuschreiben. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Finanzmarktaufsicht mit der Österreichischen Nationalbank im Bankaufsichtsbereich zusammenarbeitet und dass die Durchführung von Vorortprüfung bei Kreditinstituten und dass die Analyse der bankbetrieblichen Entwicklungen bezüglich ihrer aufsichtsbehördlichen Wichtigkeit in der alleinigen Verantwortung der Österreichischen Nationalbank liegen.

Es muss beachtet werden, dass aufsichtsbehördlich relevante Erkenntnisse von der Österreichischen Nationalbank an die Finanzmarktaufsicht weitergegeben werden, welcher sodann die weiteren Veranlassungen obliegen. Außerdem beaufsichtigt das Bundesministerium für Finanzen im Bereich der Finanzmarktaufsicht die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht. Zudem wird das Zusammenwirken von Finanzmarktaufsicht und Österreichische Nationalbank sowie Bundesministerium für Finanzen durch das Finanzmarktkomitee koordiniert. Es ist erwähnenswert, dass das Finanzmarktkomitee mindestens vierteljährlich tagt und der Förderung der Zusammenarbeit sowie dem Meinungsaustausch über die wirtschaftliche Lage bzw. die wirtschaftlichen Herausforderungen an den österreichischen Finanzsektor dient. Für größere Kreditinstitute und Versicherungen wurden erweiterte Bestimmungen eingeführt. Diese Bestimmungen sehen die Einrichtung eines Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss, einen verpflichtenden passenden Test für den Aufsichtsratsvorsitzenden und umfangreichere Berichtspflichten für die internen Revision gegenüber dem Aufsichtsrat sowie eine Widerrufsfrist von zwei Jahren für den Fall eines Wechsels zwischen Vorstandsvorsitz und Aufsichtsratsvorsitz vor.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Finanzmarktaufsicht ebenso Mitglied in verschiedenen internationale Gremien ist, wie beispielsweise etwa Mitglied in der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher sowie in der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und im Ausschluss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden.

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