Merkmale und Funktion eines Darlehens




Beim Darlehen gibt es zwei Parteien, diese sind der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer. Durch die Aufnahme eines Darlehens übergibt der Darlehensgeber eine Sache bzw. Geld, wobei der Darlehensnehmer verpflichtet ist, eine gleichwertige Sache zurückzugeben bzw. die Geldschuld innerhalb der vereinbarten Zeit zurückzuzahlen. Aus dem Gesagten kann entnommen werden, dass es beim Darlehen zwischen Gelddarlehen und Sachdarlehen unterschieden werden muss. Logischerweise besteht Gelddarlehen in Form von Geld, und Sachdarlehen wiederum in Sachen, wie beispielsweise Lebensmittel. Es ist erwähnenswert, dass Darlehensverträge sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden können. Es empfiehlt sich jedoch die schriftliche Form des Abschlusses zu wählen, weil diese im Streitfall zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer immer als Beweis herangezogen werden kann.

Bezüglich des Zustandekommens des Darlehensvertrages ist es wichtig zu wissen, dass dieser immer erst mit Geldübergabe bzw. Sachübergabe zustande kommt. Das Geld kann entweder dem Darlehensnehmer bar gegeben werden oder auf sein Konto überwiesen werden. Sodann wird der Darlehensnehmer Eigentümer des Geldes, wobei er jedoch verpflichtet ist die Darlehenssumme bis zu einer bestimmten Frist inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Meistens wird vereinbart, dass monatlich kleinere Beträge bis zur Abzahlung der Darlehenssumme geleistet werden. Zusätzlich zu den Zinsen kann eine Darlehensgebühr vereinbart werden, die sodann der Darlehensnehmer ebenso zu zahlen hat. Beim Sachdarlehen ist es so, dass der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber dazu berechtigt wird, die Darlehenssache zu verbrauchen oder sogar zu veräußern. Beim Sachdarlehen ist nicht dieselbe ausgeborgte Sache zurückzuzugeben, sondern vielmehr eine vergleichbare identische Sache. Beispiel: Herr Bauer borgt sich Milch von seinen Nachbarn Herrn Mayr aus. Er muss dann Herrn Mayr Milch zurückgeben, aber nicht dieselbe Milch, die er sich ausgeborgt hat.

Die Darlehenszinsen betragen üblicherweise zwischen vier Prozent und acht Prozent. Da es jedoch keine Zinsenhöchstgrenze in Österreich gibt, werden häufig höhere Zinsen als die gesetzlichen Zinsen vertraglich vereinbar. Diese vertraglich vereinbarten höheren Zinsen stellen sogenannte bankmäßige Zinsen dar. Wenn ein Darlehen mit längerer Laufzeit eingeräumt wird, wird der Geldwert der Darlehenssumme oft durch eine Wertsicherungsklausel gesichert, die aber ausdrücklich zu vereinbaren ist. Zu beachten ist nämlich, dass der Gläubiger die Gefahr der Geldentwertung trägt. Falls der Gläubiger dies nicht möchte, muss er sich dagegen unbedingt durch Vertrag absichern. Somit werden höhere Bankdarlehen oft zusätzlich durch die Bestellung einer Hypothek gesichert. Es ist zu berücksichtigen, dass wenn für die Darlehensrückzahlung kein Zeitpunkt bestimmt wurde, die Fälligkeit sodann von einer Kündigung abhängig gemacht wird. Die Kündigungsfrist variiert zwischen ein bis drei Monate. Falls jedoch eine fixe Laufzeit vereinbart wurde, besteht die Möglichkeit, dass sowohl der Darlehensnehmer als auch der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vorzeitig einseitig kündigen oder einvernehmlich aufheben.

Außerdem gibt es verschiedene Darlehensarten, wie unter anderem z.B. das Fälligkeitsdarlehen, das Annuitätendarlehen, das Tilgungsdarlehen, das Ratendarlehen oder das Bauspardarlehen. Fälligkeitsdarlehen stellen bei der Darlehensrückzahlung eine Besonderheit dar. Denn bei Fälligkeitsdarlehen werden bis zur Darlehensfälligkeit nur Zinsen zurückbezahlt, wobei die geborgte Summe dagegen erst am Ende der Laufzeit zurückzubezahlen ist. Dies wird in der Regel mit einem Anlageprogramm in Fremdwährung finanziert, wie z.B. Yen oder Schweizer Franken. Diese Art von Darlehen bzw. Kredit ist sehr riskant, weil sie sich nur auslohnt solange die Anlagerendite höher ist als der Kreditzinssatz.

Außerdem spielt bei Fremdwährungsveranlagungen das Wechselkursrisiko eine sehr wesentliche Rolle, denn wenn der Wechselkurs für diese Fremdwährungen steigt, steigen auch die Zinsen. Dies führt zu einer beträchtlichen Änderung des ursprünglich niedrigen Zinssatzes und damit auch zu einer höheren Rückzahlungsbelastung, weil der Wechselkurs ansteigt und es dadurch zu einer Zinserhöhung kommt. Beim Annuitätendarlehen ist der jährlich zu zahlende Betrag, der aus Tilgung und Zinsen besteht, immer gleich hoch, wobei dadurch der Tilgungsanteil während der Laufzeit ansteigt und der Zinsanteil wiederum sinkt. Beim Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung während der Laufzeit gleich, wobei die Zinsen jedoch aus dem verbleibenden Kapital berechnet werden. Dies führt dazu, dass die Raten während der Laufzeit sinken. Ein Ratendarlehen liegt vor, wenn der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit gleich am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet wird. Sodann ist nämlich bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Ratenbetrag zurückzuzahlen.

Es ist erwähnenswert, dass der Unterschied zwischen Leihe und Darlehen darin besteht, dass bei der Leihe immer dieselbe ausgeborgte Sache zurückzustellen ist, wobei beim Darlehen wiederum eine vergleichbare identische Sache zurückzugeben ist, aber nicht gerade dieselbe Sache, die man erhalten hat.

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