Tenderverfahren der Europäischen Zentralbank




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Europäische Zentralbank beim Tenderverfahren zwischen Haupttender und Basistender sowie zwischen Standardtender und Schnelltender unterscheidet. Der Haupttender ist das Hauptfinanzierungsgeschäft der Kreditinstitute, die jede Woche mit einer Laufzeit von einer Woche von der Europäischen Zentralbank angeboten wird. Es muss beachtet werden, dass der Haupttender von den nationalen Zentralbanken durchgeführt wird und eine Signalwirkung für Banken hat. Außerdem werden durch Hauptrefinanzierungsgeschäfte, also durch Haupttender, im Jahresdurchschnitt ungefähr drei Viertel des Zentralbankgeldbedarfs gedeckt. Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass es sich bei Hauptfinanzierungsgeschäfte um liquiditätszuführende Geschäfte handelt, die wie bereits erwähnt regelmäßig wöchentlich stattfinden sowie dezentral von den nationalen Zentralbanken als Standardtender durchgeführt werden.

Weiters können alle Geschäftspartner, die die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen, Gebote für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte abgeben. Außerdem sind alle Sicherheiten, die im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems enthalten sind, zur Besicherung von Hauptrefinanzierungsgeschäften zugelassen. Außerdem werden die Hauptfinanzierungsgeschäfte, also Haupttender, und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte, also Basistender, nach einem unverbindlichen Kalender durchgeführt, der vom Eurosystem veröffentlicht wird. Dieser Kalender wird mindestens drei Monate vor Jahresbeginn veröffentlich, für den er gültig ist. Hierbei werden in den einzelnen Mitgliedstaaten auch Bankfeiertage bei der Erstellung des Kalenders berücksichtigt.

Basistender wiederum sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, die teilweise mehrmals im Monat mit einer Laufzeit von drei Monaten bis zu einem Jahr angeboten werden. Hierbei beträgt das Volumen jedoch ungefähr ein Viertel des gesamten Refinanzierungsvolumens. Der Basistender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Hierbei muss also beachtet werden, dass das Eurosystem monatlich längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, also Basistender, mit dreimonatiger Laufzeit zur Versteigerung der Liquiditätszufuhr und als Beitrag zur Dispositionssicherheit der am Geldmarkt aktiven Banken durchführt. Die Merkmale der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte bestehen darin, dass es sich dabei um liquiditätszuführende Geschäfte handelt, die regelmäßig monatlich stattfinden, und von den einzelnen nationalen Zentralbanken als Standardtender durchgeführt werden.

Außerdem können alle Geschäftspartner, die die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen, Gebote für die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte abgeben. Weiters sind alle Sicherheiten, die im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems enthalten sind, zur Besicherung von längerfristigen Refinanzierungsgeschäften zugelassen. Es ist erwähnenswert, dass das Eurosystem wegen der derzeitigen Finanzmarktverwerfungen neben den regelmäßig angebotenen Basistendern zusätzlich auch längerfristige Refinanzierungsgeschäfte durchführt. Das Eurosystem möchte mit diesen Geschäften nämlich, den Normalisierungsprozess und das Funktionieren des Euro-Geldmarktes unterstützen.

Der Schnelltender wiederum dienen dazu, um Liquiditätsschwankungen schnell ausgleichen zu können. Es ist erwähnenswert, dass Schnelltender ein Ausschreibungsverfahren für die geldpolitische Feinsteuerung ist und zu den Feinsteuerungsoperationen der Europäischen Zentralbank gehört. Beim Schnelltender kann dem Markt entweder Geld entzogen oder zugeführt werden. Der Schnelltender findet jedoch nur bei Bedarf statt, wobei die Vergabe aber auf bestimmte Geschäftspartner begrenzt werden kann. Außerdem erfolgt die Abwicklung eines solches Geschäftes und der Zuteilung des Geldes innerhalb von ein bis zwei Stunden und wird häufig mit einer begrenzten Anzahl von Kreditinstituten durchgeführt. Das bedeutet also, dass das Eurosystem Feinsteuerungsoperationen durchführen kann, um unerwartete Liquiditätsschwankungen schnell wieder auszugleichen.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass die Merkmale des Schnelltenders darin bestehen, dass es sich bei diesen Geschäften um liquiditätszuführende oder liquiditätsabsorbierende Transaktionen handelt sowie dass sie unregelmäßig stattfinden, wobei ihre Laufzeit jedoch nicht standardisiert ist, und dass das Eurosystem die Anzahl der teilnehmenden Geschäftspartner begrenzen kann sowie dass alle im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems enthaltenen Sicherheiten zur Besicherung von Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeter Transaktionen zugelassen sind.

Auch der Standardtender muss berücksichtigt werden. Denn der Standardtender ist ein Tenderverfahren, das im Eurosystem eingesetzt wird. Im Gegensatz zum Schnelltender wird das Standardtenderverfahren innerhalb von vierundzwanzig Stunden durchgeführt. Es ist erwähnenswert, dass der Standardtender sowohl als Mengentender als auch als Zinstender durchgeführt werden kann. Üblicherweise wird der Standardtender jedoch bei Hauptrefinanzierungsgeschäften, also Haupttender, und bei längerfristigen Refinanzierungsgeschäften, also Basistender, verwendet.

In diesem Zusammenhang müssen auch das Mengentenderverfahren und das Zinstenderverfahren berücksichtigt werden. Beim Mengentenderverfahren wird der Zinssatz für das angebotene Zentralbankgeld nämlich fest vorgegeben. Hierbei machen die Geschäftsbanken einige Gebote in Höhe der gewünschten Geldbeträge, welche sie erwerben wollen. Es muss beachtet werden, dass sich die Zuteilungsquote dadurch errechnet, indem das beabsichtigte Zuteilungsvolumen auf die gesamte Angebotssumme bezogen wird. Der Nachteil des Mengentenders liegt jedoch darin, dass die Geschäftsbanken aufgrund des niedrigen Zinssatzes dazu neigen, höhere Mengengebote abzugeben, als sie eigentlich brauchen. Dies wird als Überbietungsproblematik bezeichnet. Sie schneiden aber bei der anschließenden Quotelung, also Zuteilung, dann besser ab.

Im Gegensatz zum Mengentenderverfahren kann die Europäische Zentralbank mit dem Zinstenderverfahren ihre Offenmarktgeschäfte durchführen. Hierbei hat die Zentralbank die zu emittierende Geldmende zu benennen und einen Mindestbietungssatz festzulegen; das bedeutet, dass sie den minimalen Zins festlegen muss, zu dem sie Offenmarktgeschäfte tätigt. Dann haben die Geschäftsbanken ihre Zinsgebote abzugeben. Nach Ende der Gebote erfolgt die Zuteilung des Zentralbankgeldes sodann entweder nach dem amerikanischen Verfahren oder nach dem holländischen Verfahren. Beim amerikanischen Verfahren werden alle Bieter des Tenderverfahrens zu dem Zinssatz bedient, zu dem sie geboten haben. Es ist erwähnenswert, dass der niedrigste Zins, zu dem noch eine Zuteilung erfolgt, der marginale Zinssatz ist. Hierbei werden die einzelnen Gebote zum marginalen Zinssatz im Verhältnis zum kumulierten Geburt gekürzt, weshalb man auch von Repartierung spricht. Es ist erwähnenswert, dass die Banken mit den höchsten Zinsangeboten bei diesem Verfahren den Zuschlag erhalten. Das wiederum hat zur Folge, dass das Geld zu den Banken fließt, die es am nötigsten benötigen. Beim holländischen Verfahren werden wiederum alle zum Zuge kommenden Bieter zum marginalen Zinssatz bedient. Der marginale Zinssatz ist der Zinssatz, bei dem die kumulierten Gebote größer sind als der vorgesehene Zuteilungsbetrag.

Es ist erwähnenswert, dass die Europäische Zentralbank zwar das amerikanische Zinstenderverfahren verwendete, aber im Zuge der Finanzkrise auf das Mengentenderverfahren mit vollständiger Zuteilung umgestiegen ist. Die Abwicklung erfolgt mittels Offen-Markt-Tender-Operations-System.

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