Funktion des Europäischen Komitees für Banken-Standards




Eingangs muss erwähnt werden, dass das Europäische Komitee für Bankstandards die treibende Kraft hinter der Entwicklung der IBAN, also internationale Bankkontonummer, als international einheitliche Nummer zur Kontenidentifikation im internationalen Zahlungsverkehr ist. Dem Europäischen Komitee für Banken-Standards gehören als Mitglieder Europäische Verbände der Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken und Privatbanken an. Weiters gehören zu den Beobachtern des Europäischen Komitees für Banken-Standards die Europäische Zentralbank, die SWIFT, die Euro Banking Association sowie die Europay International und die Hauptanbieter des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, und zwar Visa sowie Mastercard.

Auch die Ziele des Europäischen Komitees für Banken-Standards müssen beachtet werden. Denn die Ziele des Europäischen Komitees für Banken-Standards sind in Zusammenhang mit der IBAN eine einheitliche und durchgängige Informationsverarbeitung im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sowie eine Vereinfachung der Abwicklung und die Beschleunigung grenzüberschreitender Zahlungen. Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass das Europäische Komitee für Banken-Standards eigentlich eine Organisation ist, deren Ziel es ist, Standards und Richtlinien zur Standardisierung im Bankbereich zu entwerfen. Das bedeutet, dass es das primäre Ziel des Europäischen Komitees für Banken-Standards ist, den europäischen Zahlungsverkehr weiter zu entwickeln. Dazu wurden nämlich Standards entwickelt, die den Anforderungen der Wirtschaft und des Handels gerecht werden. Außerdem erstellt das Europäische Komitee für Banken-Standards technische Reports und Standards-Implementierungsrichtlinien. Diese sollen nämlich die Entwicklung von Zahlungsverkehrsanwendungen unterstützen. Weiters überwacht das Europäische Komitee für Banken-Standards auf internationalem Niveau und auf europäischem Niveau gewisse Standardisierungstätigkeiten, die sich auf den europäischen Zahlungsverkehr auswirken können.

Es muss beachtet werden, dass das Europäische Komitee für Banken-Standards jedoch keine verbindliche Vorgabe zur Nutzung der IBAN bzw. keine marktgesteuerte Einführung der IBAN erzwingen kann. Denn die nationale Zulassung sowie auch Umsetzung bleibt nämlich der jeweiligen Gremien der Kreditwirtschaft überlassen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass das Europäische Komitee für Banken-Standards im Zusammenhang mit der IBAN den Auftrag hat, einheitliche Normen und Standards für den länderübergreifenden zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt zu entwickeln. Außerdem hat das Europäische Komitee für Banken-Standards die Kompetenz, einheitliche Normen und Banken-Standards zu beauftragen und zu entwickeln. Zudem ist das Europäische Komitee für Banken-Standards ein von den drei europäischen Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft eingesetztes europäisches Normierungsgremium.

In diesem Zusammenhang muss ebenso beachtet werden, dass das Europäische Komitee für Banken-Standards durch drei europäische Vereinigungen gebildet wurde, und zwar durch die EBF, also die Banking Federation of the European Union, sowie durch die EACB, also die European Association of Cooperative Banks, und durch die ESBG, also die European Savings Banks Group. Es ist erwähnenswert, dass diese Vereinigungen auch als ECSA, also als European Credit Sector Associations, bekannt sind. Außerdem stellen die European Credit Sector Associations die Interessen der europäischen Banken aus den Ländern der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Europäischen Freihandelszone dar.

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