Was sind Sichteinlagen?




Eingangs muss erwähnt werden, dass es bei Einlagengeschäfte bzw. Depositengeschäfte verschiedene Einlagearten gibt, und zwar Sichteinlagen sowie Termineinlagen und Spareinlagen. Unter Sichteinlagen sind täglich fällige Gelder auf Girokonten oder auf Kontokorrentkonten zu verstehen. Außerdem kann der Eigentümer die Gelder jederzeit zurückfordern. Zudem werden Sichteinlagen auch als Giroeinlagen bezeichnet und sind Einlagen, die bei Sicht fällig sind. Das bedeutet, dass Sichteinlagen ohne jede Kündigung fällig sind. Außerdem kann der Inhaber eines Sichteinlagenkonto, also der Inhaber eines Girokontos, zur Bank gehen und alle seine Einlagen abziehen, wobei die Bank sein Vorhaben jedoch nicht widersprechen kann und auch nicht darf. Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass Sichteinlagen Einlagen bei Kreditinstituten sind, die jederzeit über Scheck und Überweisungsauftrag verfügbar sind und die zu Zwecken des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen. Das heißt also, dass Sichteinlagen banktäglich fällig sind und daher auch nicht vorher gekündigt werden müssen. Weiters ist erwähnenswert, dass Sichteinlagen auf Girokonten verbucht werden.

Außerdem ist die Verzinsung der Sichteinlagen eher gering, weil Sichteinlagen von den Kreditinstituten wegen der täglichen Fälligkeit nämlich nur teilweise für andere Geschäfte, wie beispielsweise etwa für Kreditgeschäfte, eingesetzt werden können. Deswegen gibt es auf Sichteinlagen teilweise gar keine Zinsen. Es ist erwähnenswert, dass trotz der täglichen Fälligkeit den Kreditinstituten dennoch ein Teil der Einlagen als Finanzquelle für andere Unternehmungen zur Verfügung steht. Diesen Teil, der risikolos für andere Geschäfte verwendet werden kann, wird als Bodensatz bezeichnet. Das bedeutet, dass die Banken mittels Sichteinlagen auch Zinsgewinne erwirtschaften können, während andererseits der Zinsaufwand jedoch wegen der Unverzinslichkeit oder Minderverzinslichkeit der Sichteinlagen sehr gering ist. Es ist erwähnenswert, dass Kreditinstitute auch Sichteinlagen bei anderen Kreditinstituten unterhalten, wobei diese Sichteinlagen jedoch dem bargeldlosen Zahlungsverkehr dienen. Außerdem werden die Sichteinlagenkonten, also Verrechnungskonten, der Kreditinstitute bei anderen Kreditinstituten Nostrokonto oder Lorokonto genannt.

Wie bereits erwähnt, muss festgehalten werden, dass Sichteinlagen die Bezeichnung für Bankguthaben ist, bei denen keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist bzw. bei denen deren Laufzeit oder Kündigungsfrist weniger als ein Monat beträgt. Daher sind diese Einlagen im Regelfall täglich fällig und verfügbar, was wiederum bedeutet, dass der Gläubiger über diese Einlagen jederzeit durch Barabhebung oder im unbaren Zahlungsverkehr verfügen kann. Es muss beachtet werden, dass die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder als Bankgeschäft nur mit Erlaubnis der Bankenaufsicht betrieben werden darf. Aus diesem Grund sind nur Kreditinstitute berechtigt, Sichteinlagen entgegenzunehmen.

Auch Termineinlagen und Spareinlagen müssen berücksichtigt werden. Zu Termineinlagen zählen Festgelder und Kündigungsgelder. Festgelder sind auf einen bestimmten Zeitpunkt fällig, während Kündigungsgelder wiederum nach Kündigung mit einer bestimmten Frist abhängig gemacht werden. Spareinlagen können entweder Sichteinlagen oder Termineinlagen sein, die nämlich durch die Ausfertigung einer Urkunde besonders belegt sind. Spareinlagen gelten dann als Sichteinlagen, wenn das Sparbuch jederzeit gekündigt werden kann, während sie wiederum dann als Termineinlage in Betracht kommen, wenn eine Bindungsfrist vereinbart wurde. Spareinlagen dienen jedoch nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage und dürfen nur gegen Ausfolgung einer Urkunde, also des Sparbuches, entgegengenommen werden.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel