Funktion der Europäischen Zentralbank




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Europäische Zentralbank ein Organ der Europäischen Union ist und ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Es muss beachtet werden, dass die Europäische Zentralbank die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion ist und mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Europäischen Union das Europäische System der Zentralbanken bildet. Außerdem ist die Europäische Zentralbank eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie soll nämlich unabhängig von politischer Einflussnahme sein, um sachgerecht und wirkungsvoll sowie wirtschaftlich arbeiten zu können. Zudem ist die Europäische Zentralbank eine Institution, die für die Überwachung des Bankensystems und für die Regulierung der Geldmenge in der Volkswirtschaft im europäischen Raum zuständig ist.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Großteil der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken von der Europäischen Zentralbank erfüllt wird. Hierbei ist die Preisniveaustabilität das Hauptziel der Europäischen Zentralbank. Wenn dies ohne Beeinträchtigung dieses Zieles möglich ist, unterstützt das Europäische System der Zentralbanken die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union.

In diesem Zusammenhang muss ebenso beachtet werden, dass die Europäische Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern eine Bank ist, die die Geldpolitik eines Landes führen muss. Aus diesem Grund soll die Europäische Zentralbank auch zwei wichtige Ziele verfolgen, und zwar wie bereits erwähnt die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone und das Ausgleichen der konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Ein weiteres Ziel der Europäischen Zentralbank ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, um ein hohes Beschäftigungsniveau und um ein dauerhaftes Wachstum zu erreichen, jedoch nur soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität überhaupt möglich ist. Unter Preisniveaustabilität ist zu verstehen, dass die Europäische Zentralbank große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden hat. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die konjunkturelle Entwicklung an der Auslastung der Kapazitäten einer Volkswirtschaft gemessen wird. Durch die soeben genannten Ziele der Europäischen Zentralbank soll nämlich eine Rezession vermeiden werden.

Es muss beachtet werden, dass die Zentralbanken diese Ziele verfolgen, indem sie den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken; dadurch nehmen sie wiederum Einfluss auf die Wirtschaft. Somit kann eine Zentralbank dann sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken. Darunter ist also zu verstehen, dass die Europäische Zentralbank in einer schlechten wirtschaftlichen Lage beispielsweise etwa die Zinsen senken kann und mehr Geld an die Geschäftsbanken vergeben kann. Hier betreibt die Europäische Zentralbank also eine expansive Geldpolitik, da die Inflationsgefahren nämlich aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch gering sind. In solch einen Fall können sich Banken leichter refinanzieren, weshalb auch mehr Kredite vergeben werden und die Zinsen gesenkt werden, was wiederum Investitionen und Konsum stimuliert. Im Gegensatz dazu besteht in einer Hochkonjunktur hingegen die Gefahr, dass es zu einer zu starken Inflation kommt. In diesem Fall betreibt die Europäische Zentralbank wiederum eine kontraktive bzw. restriktive Geldpolitik. Darunter ist zu verstehen, dass sie weniger Geld vergibt sowie ihre Zinsen erhöht und damit die Kreditvergabe erschwert und die Investitionen verteuert. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die Europäische Zentralbank ihre Zinsen dennoch nicht senken darf, wenn in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch ist.

Es ist erwähnenswert, dass die Europäische Zentralbank der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit unterliegt. Dennoch hat die Europäische Zentralbank dazu gewisse Berichtspflichten zu erfüllen. Bei diesen Berichtspflichten handelt es sich um einen vierteljährlichen Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems sowie um einen wöchentlichen konsolidierten Ausweis und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit sowie um die Geldpolitik und Währungspolitik des aktuellen Jahres und des abgelaufenen Jahres. Sodann erhalten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission sowie der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union den Jahresbericht. Weiters unterliegt die Arbeit der Europäischen Zentralbank ebenso der Aufsicht von externen Rechnungsprüfern, die den Jahresabschluss prüfen, sowie dem Europäischen Rechnungshof, der die Wirksamkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung prüft, und internen Kontrollinstanzen. Zu den internen Kontrollinstanzen zählen die interne Revision und die interne Kontrollstruktur. Die interne Revision ist dem Direktorium direkt unterstellt und arbeitet nach branchenüblichen Richtlinien, die vom Direktorium der Europäischen Zentralbank festgelegt wurden. Für die interne Kontrollstruktur ist jede Organisationseinheit, wie beispielsweise etwa eine Abteilung oder Direktion, selbst verantwortlich.

Aus dem soeben Gesagten kann somit entnommen werden, dass die grundlegenden Aufgaben der Europäischen Zentralbank die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik , die Durchführung von Devisengeschäften sowie die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten und die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, vor allem die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs, ist. Darüber hinaus hat die Europäische Zentralbank jedoch auch weitere Aufgaben, und zwar die Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, der Beitrag zur Aufsicht über die Kreditinstitute und zur Stabilität der Finanzmärkte, die Beratung der Gemeinschaft und der nationalen Behörden, weiters auch die Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen sowie die Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen statistischen Daten und die Erstellung einer Zentralbankbilanz. Wie bereits erwähnt, stellt die Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes zwar eine Aufgabe der Europäischen Zentralbank dar, aber die Ausgabe des Euro-Papiergeldes selbst erfolgt jedoch durch die nationalen Zentralbanken.

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