Was versteht man unter Drittwirkung des Gleichheitssatzes?




Eingangs muss beachtet werden, dass es prinzipiell keine Drittwirkung bei Grundrechten gibt. In der Privatautonomie ist nämlich kein Platz für den Gleichheitssatz. Jedoch wurde Durch eine Reihe von einfachen Gesetzen eine Gleichbehandlung bzw. ein Diskriminierungsverbot angeordnet. So etwa im Gleichbehandlungsgesetz. Es ist ebenso erwähnenswert, dass es auch in vielen anderen Bereichen im Privatrecht eine Pflicht zur Gleichbehandlung gibt, wie unter anderem beispielsweise etwa im Erbrecht, Konkurs oder Kontrahierungszwang.

In diesem Zusammenhang muss jedoch beachtet werden, dass letztlich natürlich auch durch die EU Richtlinien eine große Anzahl an Gleichbehandlungsregelungen im Arbeits- und Sozialrecht geschaffen wurde.

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