Minderheitenrechte als Grundrechte




Minderheitenrechte bzw. Minderheitenschutz beziehen sich ausschließlich auf ethnische und nationale Minderheiten und auf deren Interessen als Minderheiten. Als Minderheiten sind Volksgruppen zu betrachten, die zwar die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen und in Teilen des Bundesgebietes wohnen aber deren Muttersprache nicht deutsch ist und einen eigenen Volkstum haben. Solche Minderheiten wären etwa slowenische und kroatische Volksgruppen in Kärnten, Burgenland und Steiermark. Minderheiten sind aber auch tschechische, ungarische und slowakische Volksgruppen sowie die Volksgruppe der Roma. Angehörigen dieser Volksgruppen haben Anspruch auf Grundschulunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine Anzahl eigener Mittelschulen. Somit muss der Staat dafür sorgen, dass Personen, die einer nationalen Minderheit angehören, die Möglichkeit und das Recht haben, ihre Minderheitensprache zu erlernen.

In den Bezirken Kärntens, Burgenlands und Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache als Amtssprache zugelassen. Minderheiten sind mit anderen Personen gleich zu behandeln und dürfen nicht diskriminiert werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden darf, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion auszuüben oder sich in ihrer eigenen Sprache zu unterhalten. Zu beachten ist auch, dass Angehörige von Minderheiten ebenso das Recht haben, eigene Vereinigungen zu gründen und zu betreiben.

Neben dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte in Warschau setzt sich auch der Hohe Kommissar zu Nationalen Minderheiten für den Schutz von Minderheitenrechten ein. Die Hauptaufgabe des Hohen Kommissars ist es, entstehende Konflikte zwischen den Volksgruppen früh zu erkennen und aufzuzeigen sowie Lösungen und Unterstützung zur Streitbeilegung anzubieten. Durch die Tätigkeit des Hohen Kommissars werden ethnische Konflikte vermieden.

Man darf aber Minderheiten aber nicht mit anderen Gruppen, wie Flüchtlinge, Immigranten, Gastarbeiter verwechseln. Der Unterschied besteht darin, dass Minderheiten in Österreich die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen, wären die andern Gruppen nicht österreichische Staatsangehörige sind.

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