Grundrechte

Es ist sicherlich interessant für Sie zu wissen, dass die Bürgerrechte zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte bilden. Dennoch sollten Sie nicht Bürgerrechte mit Menschenrechte verwechseln. Der Unterschied zwischen Bürgerrechte und Menschenrechte besteht nämlich darin, dass Bürgerrechte nur österreichische Bürger zustehen, während Menschenrechte wiederum allen Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, zustehen. Es ist erwähnenswert, dass die Bundesverfassung die Grundrechte auch als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte bezeichnet. Daraus kann somit entnommen werden, dass es sich um subjektive Rechte handelt. Diesbezüglich können Sie hier einiges lesen.

Sie erhalten hier nützliche Informationen über die einzelnen Grundrechte, wie beispielsweise etwa unter anderem über das Recht auf Eigentum sowie über den Schutz der persönlichen Freiheit. Ein Abschnitt beschäftigt sich auch mit der Frage, unter welchen Bedingungen in Grundrechte eingegriffen werden kann.

 

 

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