Freiheit der Berufswahl und Berufsausbildung




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung sich sowohl auf die Berufswahl, die Berufsausbildung als auch auf den Berufsantritt und auf die Berufsbeendigung bezieht. Es ist zulässig, dass ein bestimmter beruflicher Vorbereitungsweg für den Antritt gewisser Berufe gefordert wird, wie beispielsweise der Abschluss bestimmter Berufsausbildungsgänge. Dabei müssen aber immer sachlich gleichwertige Ausbildungsalternativen berücksichtigt werden.

Das Recht auf Arbeit umfasst somit den Anspruch jeder einzelnen Person seinen Lebensunterhalt durch eine von ihm frei gewählte Tätigkeit zu verdienen. Der Staat muss dieses Recht schützen und verwirklichen, indem er fachliche und berufliche Beratung sowie Ausbildungsprogramme vorsieht. Außerdem hat der Staat Grundsätze und Maßnahmen sowie Verfahren festzulegen, um eine steigende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu erzielen.

Zudem muss sichergestellt werden, dass jede Person gerechte und günstige Arbeitsbedingungen gewährleistet wird. Für seine Arbeit steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt zu, wobei gewährleistet werden soll, dass jede Person für gleichwertige Arbeit einen gleichen und angemessenen Lohn erhält. Frauen dürfen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als Männer haben und sollen für gleiche Arbeit auch gleiches Entgelt erhalten.

Es muss darauf geachtet werden, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitspausen sowie auf regelmäßigen bezahlten Urlaub und auf Vergütung gesetzlicher Feiertage haben. Außerdem muss gewährleistet werden, dass Mütter eine angemessene Zeit vor und nach der Geburt besonderen Schutz genießen, wobei berufstätige Mütter während dieser Zeit bezahlten Urlaub oder Urlaub mit angemessenen Sozialleistungen erhalten sollen.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel