Bedeutung und Funktion der Grundrechte




Unter Grundrechte ist zu verstehen, dass alle Menschen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten verfügen. Die Grundrechte müssen somit jede Person gewährt werden, unabhängig von ihre Rasse, Hautfarbe, ihr Geschlecht, ihre Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, ihr Vermögen oder von ihrer Geburt. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass Grundrechte in Österreich nicht zentral verankert sind, sondern auf mehrere Gesetze verteilt sind. Es ist erwähnenswert, dass die Bundesverfassung, das Staatsgrundgesetz von 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, sie Staatsverträge von Saint-Germain und Wien, die Europäische Menschenrechtskonvention von 1958, das Zivildienstgesetz und das Datenschutzgesetz Grundrechte enthalten.

Es gibt jedoch besonders wichtige Grundrechte, die das österreichische Verfassungsrecht enthält. Diese besonders wichtigen Grundrechte sind die Gleichheit vor dem Gesetz, die gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern, das Recht der Freizügigkeit der Person und des Vermögens, die Aufenthaltsfreiheit, Einreisefreiheit und Auswanderungsfreiheit, das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums, die Liegenschaftserwerbsfreiheit, die Aufhebung des Untertänigkeitsverbands und Hörigkeitsverbands, die Erwerbstätigkeitsfreiheit, der Schutz der persönlichen Freiheit, das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, die Unverletzlichkeit des Hausrechts, der Schutz des Briefgeheimnisses und des Fernmeldegeheimnisses, Petitionsrecht, Vereinsfreiheit und Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, Vorzensurverbot, Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Freiheit ihrer Lehre sowie der Künste, Unterrichtsfreiheit, Recht auf Bildung, Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung, Minderheitenrechte, Recht auf Leben, Recht auf Datenschutz und das Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht.

Die soeben genannten Freiheitsrechte garantieren einen staatsfreien Raum, während die politischen Grundrechte die Teilnahme an der staatlichen Willensbildung ermöglichen, wie beispielsweise etwa das aktive und das passive Wahlrecht. Außerdem muss beachtet werden, dass Grundrechte wesentliche Rechte sind, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als dauerhaft und einklagbar garantiert werden. Das bedeutet, dass Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat betrachtet werden können, wobei sich Grundrechte jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken können. Wenn sich Grundrechte auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken, wird dies als Drittwirkung bezeichnet.

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