Zivilverfahren

Die Vollziehung im Zivilverfahren wird in zwei Erscheinungsformen geregelt, und zwar als Gerichtsbarkeit und als Verwaltung. Sie müssen beachten, dass die Gerichtsbarkeit durch Gerichte ausgeübt wird. Gerichte sind Behörden mit sachlich und persönlich unabhängigen Richtern, während Verwaltungsorgane wiederum weisungsgebunden sind. Die Gerichtsbarkeit muss immer von der Verwaltung getrennt werden, weshalb auch kein Rechtsmittelzug zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden möglich ist. Aber eine gewisse Kontrolle verwaltungsbehördlicher Bescheide durch unabhängige Gerichte ist jedoch unter bestimmten Umständen möglich.

Sie bekommen hier einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Dieses Thema geht ebenso auf den Gang des Gerichtshofverfahrens und des bezirksgerichtlichen Verfahrens ein. Ein Abschnitt geht ebenso auf den Parteiwechsel und Parteibeitritt, auf Verfahrenshilfe, auf die unterschiedlichen Klagearten sowie auf die Klagsänderung und auf die Klagszurücknahme ein.

 

 

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