Bedeutung und Funktion des Europäischen Firmenbuches




Durch die immer weiter zunehmende Internationalisierung von geschäftlichen Tätigkeiten wächst auch die Nachfrage an Informationen über die ausländischen Geschäftspartner. Im Prinzip kann man wichtige und vertrauenswürdige Informationen über andere ausländische Unternehmen über das dortige nationale Register in Erfahrung bringen. In Deutschland und den Niederlanden beispielsweise ist es das Handelsregister, in Spanien das Registro Mercantil Central, in Großbritannien das Companies House, in Frankreich das registe de commerce et des sociétés. Damit alle Interessenten ohne großen Aufwand Einsicht in die jeweiligen nationalen Register Einsicht nehmen können, sind elektronische Register nach dem österreichischen Vorbildmodell des Firmenbuches notwendig.

Die Bedingungen für den erleichterten Zugang zu Informationen bezüglich der Unternehmer hat die Europäische Gemeinschaft durch eine Richtlinie geschaffen, welche alle Mitgliedstaaten zur Erstellung eines elektronischen Registers verpflichtet. Diese Richtlinie musste in den Mitgliedstaaten bis 31.12.2006 umgesetzt werden, wobei dies in Österreich schon vor der Richtlinie durch das Publizitätsrichtlinien- Gesetz eingeführt wurde.

Weiters ist zur Erleichterung eine zentrale Anlaufstelle notwendig, über die eine Abfrage bei den nationalen Registern geschehen kann. In dieser Richtung wurde bereits 1992 das Projekt European Business Register umgesetzt, welches von der Europäischen Kommission mit finanziellen Mitteln unterstützt wird. Eine Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung ist Träger dieses Projekts, nämlich das belgische Unternehmen European Economic Interest Grouping. Die Gesellschafter dieser Europäischen wirtschaftlichen Interessensvereinigung sind jeweils die nationalen Betreiber beziehungsweise Organisationen der Register , die als Kooperationspartner vom nationalen Betreiber beauftragt wurden.

So ist zum Beispiel die Telekom Austria AG vom Bundesministerium für Justiz für dieses Projekt beauftragt worden. Jedoch nehmen nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union am European Business Register teil, allerdings sind auch Nicht-Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie etwa die Ukraine jawohl am Projekt beteiligt. Im Moment sind insgesamt neunzehn Länder Mitglieder der European Business Registers.

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