Wie kann ein Urteil ausfallen?




Eingangs muss erwähnt werden, dass das Urteil des Richters entweder auf einen Freispruch oder auf einen Schuldspruch lauten kann. Außerdem muss im Urteil über alle unter Anklage gestellten Fakten entschieden werden. Das bedeutet, dass entschieden werden muss, ob die unter Anklage gestellten Fakten für gegeben anzusehen sind oder nicht nachgewiesen werden konnten. Durch diese Abwägung kann der Richter dann entweder ein Freispruch oder ein Schuldspruch fällen.

Es muss beachtet werden, dass ein Freispruch beispielsweise etwa dann zu fällen sein wird, wenn die Tat, die dem Angeklagten angelastet wird, gar keine gerichtlich strafbare Handlung ist oder wenn dem Täter nicht nachgewiesen werden kann, dass er die Tat begangen hat. Beim Schuldspruch muss das Urteil die Tat bezeichnen, die den Angeklagten angelastet wird sowie welche strafbare Handlung der Angeklagte begangen hat, wie z.B. etwa Diebstahl.

In diesem Zusammenhang muss ebenso berücksichtigt werden, dass das Urteil auch festlegen muss, zu welcher Strafe der Angeklagte verurteilt wird. Das Urteil wird auch eine Begründung enthalten, die als Urteilsspruch bezeichnet wird. Daraus sind die Urteilsgründe ersichtlich, aus denen man entnehmen kann, dass es als erwiesen angenommen werden kann, dass der Angeklagte die im Schuldspruch genannte Tat begangen hat.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel