Bei der Kapitalberichtigung, welche auch nominelle Kapitalerhöhung genannt wird, handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus den Mitteln der Gesellschaft, wobei offene Rücklagen einschließlich den Gewinnvorträgen in Grundkapital umgewandelt werden. Unter zehn Prozent des Grundkapitals darf die gesetzliche Rücklage dadurch jedoch nicht sinken.
Die Kapitalerhöhung heißt deshalb nominelle Kapitalerhöhung, weil das Gesellschaftsvermögen dabei nicht verändert wird, sondern die neu ausgegebenen Aktien den Aktionären anteilsmäßig zufallen. Dies sind die sogenannten Gratisaktien, da für die Aktionäre keine neue Verpflichtung zur Leistung einer Einlage entsteht, und auch Bezugsrechte daher nicht erforderlich sind.
Aktiengesellschaften, welche Stückaktien haben, können ihr Grundkapital auch ohne der Ausgabe von neuen Aktien erhöhen, wobei die auf die einzelne Stückaktie entfallende Beteiligungsquote gleich bleibt und es sich aber der anteilige Beitrag erhöht, der auf die einzelne Aktie entfällt.