Funktionen des Landeshauptmannes




Der Landeshauptmann hat verschiedene Funktionen. Er ist ein Organ der Länder. Der Landeshauptmann vertritt das jeweilige Land. Er ist Mitglied und zugleich Vorsitzender der Landesregierung. Der Landeshauptmann wird vom Landtag gewählt. Die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Ebenso, wie der Landeshauptmann werden auch die übrigen Mitglieder der Landesregierung vom Landtag gewählt. Die Angelobung der Landesräte erfolgt durch den Landeshauptmann. Die Mitglieder der Landesregierung müssen geloben, ihre Befugnisse im Dienste der Republik auszuüben. Eine religiöse Beteuerung ist zwar nicht unbedingt vorgesehen, aber zulässig.

Der Landeshauptmann ist ein Organ der Vollziehung. Dabei ist er nicht nur für die Vollzugsaufgaben eines Landes zuständig. Der Landeshauptmann ist das zentrale Organ in der mittelbaren Bundesverwaltung. Dieser Ausdruck bedeutet, dass gewisse Angelegenheiten des Bundes nicht durch eigene Bundesbehörden vollzogen werden. Der Bund bedient sich der Landesbehörden, die funktional für ihn tätig sind. Das heißt, in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung sind die Landesbehörden an die Weisungen der Bundesbehörden gebunden.

Den Ländern bleibt aufgrund der Bundesverfassung nur ein kleiner Spielraum, was die Gesetzgebung anbelangt. Dafür spielen die Landesbehörden aber eine sehr starke Rolle in der Verwaltung. Aufgrund der mittelbaren Bundesverwaltung sind die Länder für sehr viele Materien verantwortlich. Dem Landeshauptmann kommt dabei eine ganz zentrale Bedeutung zu. Er darf bei der Vollziehung der Bundesverwaltung nicht umgangen werden. Das heißt, dass die einzelnen Materiengesetze in irgendeiner Form einen Instanzenzug zum Landeshauptmann finden müssen. Bundesgesetze können auch vorsehen, dass sie in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung, auch eigene Bundesbehörden betrauen. Ist dies der Fall, so hat der Landeshauptmann ein Weisungsrecht gegenüber diesen Bundesbehörden. Diese Behörden haben die Pflicht die Weisungen zu befolgen.

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