Was ist der Unterschied zwischen Datenbeschädigung und Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems?




Eine Datenbeschädigung liegt dann vor, wenn eine Personen einer anderen Person dadurch schädigt, dass sie automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten, über die sie nicht verfügen darf oder nicht allein verfügen darf, verändert, löscht oder sonst unbrauchbar macht bzw. unterdrückt. Wenn eine Person eine Datenbeschädigung begeht, ist sie mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Sollte aber durch die Tat an den Daten einen Euro 3.000,- übersteigenden Schaden herbeigeführt werden, ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wenn aber durch die Tat an den Daten einen Euro 50.000,- übersteigenden Schaden herbeigeführt worden ist, ist die betreffende Person mit Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Wenn eine Person wiederum die Funktionsfähigkeit eines Computersystems, über das sie nicht oder nicht allein verfügen darf, dadurch schwer stört, dass sie Daten eingibt oder übermittelt, ist sie mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Sollte aber eine Person durch die Tat eine längere Zeit andauernde Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems herbeiführen, ist sie wiederum mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze zu bestrafen. Wer aber die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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