Was versteht man strafrechtlich unter betrügerische Krida?




Eingangs muss erwähnt werden, dass der Tatbestand einer betrügerischen Krida dadurch erfüllt wird, indem eine Person einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseiteschafft, veräußert oder beschädigt bzw. eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder weiters ihr Vermögen wirklich bzw. nur zum Schein verringert, um dadurch die Befriedigung ihrer Gläubiger oder wenigstens eines ihrer Gläubiger zu vereiteln oder zu schmälern.

In diesem Fall wird der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen sein. Sollte durch die betrügerische Krida jedoch einen Euro 50.000,- übersteigenden Schaden herbeigeführt worden sein, wird der Täter wiederum mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu bestrafen sein. Es ist ebenso erwähnenswert, dass das Delikt mit dem Eintritt des Befriedigungsausfalls bei zumindest einem Gläubiger vollendet ist.

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